Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Alles über den Tigra

Moderatoren: FTBerlin, Iceman

Benutzeravatar
zip1989

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von zip1989 »

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter Bereifung: 175/65R14 78H.
Meine Sommerräder haben 185/55R15 und meine Winterräder haben 185/60R14. Mein Vater sagte eine Abweichung von 10% auf die 175 bezogen sei in Ordnung, aber im Internet finde ich keine Aussage, die übereinstimmt.

Außerdem meinte ein Arbeitskollege auf nachfrage bei der Polizei, dass bei einer Kontrolle der Reifen immer der alte Fahrzeugschein verlangt wird. Diese Nachfrage geschah am Anfang des Jahres, weil er für seine Frau einen alten VW gekauft hatte. Die Reifen wurden bei mir bisher bei keiner Verkehrskontrolle unter die Lupe genommen. Er fragte zu dem, ob eine Kopie reichen würde und das wurde verneint. Habt ihr den alten Original Fahrzeugschein oder eine Kopie für den Fall der Fälle dabei bzw. habt ihr bereits Erfahrungen gesammelt? Mein Arbeitskollege hat mir dazu geraten wenigstens eine Kopie dabei zuhaben.

Ich möchte bei der nächsten Verkehrskontrolle einfach nicht ahnungslos dreinschauen, wenn es zu einer Kontrolle der Reifen kommen sollte.
Benutzeravatar
Bari-87

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Bari-87 »

Erlaubt ist was in der zulässigen Rad-/Reifenkombination vom Hersteller steht.
Die gibts glaub ich hier im Downloadbereich. Davon habe ich auch eine Kopie dabei für den Fall der Fälle. Fahre auch die 185/55 auf der Originalfelge, aber da guckt doch eh niemand drauf, sind ja keine Breitreifen etc.
Benutzeravatar
Iceman
Senior
Beiträge: 5494
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 16:09
Kontaktdaten:

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Iceman »

Alle Räder die du hast, sind von Opel direkt freigeben und standen so auch in den alten FZ drin.
Eine 10% Regel gibt es aber nicht.
Zudem hast du den alten original FZ normalerweise ja auch nicht mehr ( .z.B wenn du ein Auto neu/gebrauchst kaufst), da darf sich dann halt der Polizist bei der Kontrolle erkundigen, welche Reifen du von Werk aus fahren kannst.
Größen die eingetragen werden müssen sollte man aber in der Bescheinigung drin stehen oder einen Nachweis der Eintragung vom Tüv haben, aber das trifft ja in deinem Fall nicht zu.
Benutzeravatar
FTBerlin
Senior
Beiträge: 1675
Registriert: Mi 17. Dez 2003, 23:59
Kontaktdaten:

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von FTBerlin »

besorg dir einfach bei opel die reifenfreigabe für dein modell. da sind alle zulässigen rad-reifenkombinationen aufgeführt...
Benutzeravatar
Corsa A
Senior
Beiträge: 7154
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 00:00

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Corsa A »

also da versteh ich jetzt eines nicht

nach eurer theorie darf ich dann jede felge mit jeden dazu passenden rerifen auf meinem astra g fahren?

also heisst ich darf jede freigegebene 5 loch felge mit passenden reifen fahren?

ICH glaub das nämlich nicht.

soweit mir bekannt ist darf NUR das gefahren werden was im schein steht bei auslieferung

ALLES andere muss eingetragen werden
Benutzeravatar
Green-Tiger
Senior
Beiträge: 4449
Registriert: Sa 1. Mär 2008, 23:36
Kontaktdaten:

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Green-Tiger »

So sehe ich das auch, bei mir im Schein ist die "kleinste" Reifengröße 175/65 R14 angegeben, und die Serien Alufelgen 6x15 185/55 R15 sind weiter unten dann nochmal aufgeführt
Benutzeravatar
Ronson001
Senior
Beiträge: 2005
Registriert: Di 31. Jul 2007, 16:04

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Ronson001 »

ne kopie vom alten fahrzeugschein hab ik auch immer dabei. ist erstmal das unkomplizierteste. wer darauf nicht mehr zurück greifen kann, für den hilft ein ausdruck wie von FTBerlin beschrieben.
Benutzeravatar
zip1989

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von zip1989 »

In dem alten Fahrzeugbrief steht unter Bereifung:
vorn 175/65R14 78H
mitten und hinten 175/65R14 78H
oder vorn 185/60R14 82H
mitten und hinten 185/60R14 82H.
Meine Winterräder sind definitiv abgedeckt, aber wie sind meine Sommerräder mit 185/55R15 einzuordnen?

Auf der Homepage von Opel ist nur die aktuelle Ausgabe 02/2010 vom Katalog "Serienbereifung für OPEL-Fahrzeuge" zu finden, ohne Angaben zum Tigra, da dieser nicht mehr Bestandteil des Sortiments ist.
Ich habe mir hier aus dem Downloadbereich die Ausgaben 02/2009 und 02/2006 der "Serienbereifung für OPEL-Fahrzeuge" besorgt. In diesen Ausgaben ist nur der Tigra (X-C/Roadster) zu finden.
Ich werde später über die Homepage von Opel via Kontakt eine kleine Anfrage starten.
Benutzeravatar
Corsa A
Senior
Beiträge: 7154
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 00:00

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von Corsa A »

wie gesagt,ich glaub hier is bissl ne fehlinfo im raum ;)

du darfst nur fahren was bei dir im schein (alten schein) drin steht

diu darfst also NUR

- 175/65 14
- 185/60 14

fahren

alles andere musst du eintragen
Benutzeravatar
DarkCorsa666
Senior
Beiträge: 323
Registriert: Sa 5. Jan 2008, 19:51

Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Beitrag von DarkCorsa666 »

Zumal 15'' Räder nie Serie beim Corsa/Tigra waren.
Es gibt aber auch einen Umrüstkatalog 2000. Da steht der Tigra und Corsa B drin, mit sämtlichen Serienbereifungen.

EDIT: Hab nochmal reingeschaut. Hatte nur beim Corsa nachgesehn, Tigra hatte ja 15"er.
Nehm meine Aussage zurück :blushing:
Antworten