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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 09:14
von Corsaconni
Tag zusammen,
also mich hatts erwischt!!!!
Sw-unterkannte 45cm aber alles legal eingetragen!!!
Polizeikontrolle von zwei relativ jungen polizisten,sofort zum tüv und feierabend!
der tüvprüfer sagte 50cm ist gesetz in der stzvo und somit sind sogar 49.5cm illegal!ich musste mein gewindefahrwerk soweit hochschrauben das ich 50cm sw-unterkannte hatte nochmal zum tüv und neu eintragen lassen!
insgesammt 1 x tüv und 3 x dekra , 3 x zulassungstelle und und und...
habe ca. 350 euro für alles drum und drann blechen müßen+3 punkte und das alles obwohl ich tüv auf jede kleinigkeit hatte!
ich fühle mich für meinen teil extrem verarscht vom tüv und der polizei, und ich sehe das als geldmacherrei!
es gibt viele autos die serienmäßig nicht die 50cm sw-unterkannte erreichen(honda usw.)
die polizei wird immer schlimmer,egal wo!in ein bis zwei jahren fährt keiner mehr mit 49cm durch die gegend!bei uns sind extra polizisten abgestellt worden um tieferlegungssünder zu fangen!

Im klartext: Tüv eintragen lassen =bezahlen! keinerlei rechtssicherheit
Polizeikontrolle : nochmalzahlen,bin behandelt worden wie ein schwerverbrecher!
nochmal tüv:bezahlen!
zulassung : wieder bezahlen
und das für eine tieferlegung die seriennah ist!!!!!!!!

auf sowas hab ich keinen bock mehr...

schöne grüße,der mit den flügeltüren

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 12:56
von Rasta
FTBerlin hat geschrieben:
Rastamann hat geschrieben:

Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.

die reflektorunterkante is relativ wurscht. wichtig is die lichtaustritskante..... danach wird gemessen und dann auch gegangen!
Dann mache Dich mal beim TÜV schlau, dort heißt es Reflektorunterkante :?

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 19:27
von Fasemann
http://www.stvzo.de/ §50 Abs.3
3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für....
mein corsa sollte auch mal ne Saison lang stillgelegt werden, wegen lächerleicher 45 Cm :wink: , ende vom lied , der prüfer hat massig papier beschrieben für mich , die zulassungsstelle und die landesbehörde Abt .verkehr >> viel zeit vergangen , er hat Ärger bekommen >> ich wohne in nem anderen Bundesland >weil in Thüringen sucht dann die polizei dein auto um die plaketten abzukratzen

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 19:35
von Tigr4ndi
Na das klingt ja alles phantastisch! Die drehen doch total am Rad! Na ja... jetzt warte ich erstmal den Mittwoch ab was MLK dazu sagt und hoffe das ich trotz allem nochmal TÜV bekomm und bis nächstes Jahr ohne Kontrolle über die Runden komm! :?

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 19:43
von kalliber44
na super... wollte mir das fahrwerk von lowtec 60/55 hollen. aber wenn des so derb abgeht in letzter zeit... na dann werde ich es mir wohl nochmal überlegen müssen :(

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 19:49
von Nori
Bei uns rennen auch lauter übermotivierte Polizisten rum und messen Spiegelkante. Sind auch schon ein paar stillgelegt worden.

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 19:53
von BournOut
gibtes eigentlich ne mängelkarte oder stillegung wenn die sw uk unter 50 is?

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 20:04
von Nori
So wie ich das mitbekommen habe ne Mängelkarte aber hat bei uns auch scho stillegungen gegeben aber nach welche Kriterien das Entschieden wird weiß ich net.

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 20:14
von BournOut
gibt mängelkarte nachschulung?? :D
sosnt muss das fw noch bis 19.12 warten :)

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 20:30
von NLORD
Und warum ist das so? Vielleicht habe ich es auch überlesen, aber was ist der Sinn? Strahlen die Scheinwerfer dann nicht mehr im richtigen Winkel, oder wie hängt das zusammen?