Die polizei kann euch nichts austragen, was eingetragen ist, soviel ist schonmal klar. Sie können euch aber eine Eintragung "ANZWEIFELN" wenn es ihnen etwas suspekt erscheint, bsp. Böser blick der von Kante zu kante geht beim Corsa, das hat dann zur folge das du deswegen zum Tüv musst und dieser Tüvprüfer kann es dann austragen wenn es seiner meinung nach zu extrem ist oder du bearbeitest dann sowas, das es dem Tüvprüfer recht ist damit er sein ok gibt. Gibt ja auch hinterhoftüver die tragen die dein FW so tief ein das deine SW unterkante irgendwo bei 42 cm liegt und das dies der Polizei nicht ganz so rechtlich vorkommt is ja klar, die schicken dich dann zum nächsten tüv bei dem du dann keine chance hast mit 42 cm SWunterkante zur fahrbahn durchzukommen. Wenn du pech hast legen sie dir dien Fahrzeug auch gleich vor ort und stelle still weil es ne gefahr für den Straßenverkehr sein könnte.
Zum Thema rückbank die solltest du austragen lassen, wenn du keine Anlage drin hast, dann spielt es keine rolle, kannst ja was transportieren müssen ist logisch, wenn du aber schon deine Anlage da reingebaut hast und die halten dich an, glaubt dir kein Polizist der welt das du die draußen hast um grosse sachen zu transportieren, weil alles mit Boxen und Endstufen zugepflastert ist, da wissen die dann schon was sache ist.
Was die dir dann aufbrummen kann ich allerdings net sagen, das kann aber genauso 3 Punkte kosten wenne pech hast, deshalb empfehle ich immer grundsätzlich wenn man sowas vorhat die nötigen Aus und Eintragungen so zu machen wie es auch dem Tüvprüfer entspricht, das heißt wenn dieser mal rumzickt das das nicht richtig abgedeckt ist und sell und der nächste sagt das selbe, dann sollte man sich auch bemühen und die probleme beseitigen, was bringt mir sonst ne Eintragung von nem Hinterhoftüv deren Eintragung quasi soviel wert ist wie wenn er sagen würde, brauchst net eintragen kannst auch so fahren...
