warum?und den geilen wisch da kannst dir eh inne haare schmeieren weil der nicht die bohne taugt.
alle paragraphen die da drinne vorkommen existieren doch zumindest?
mfg
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
warum?und den geilen wisch da kannst dir eh inne haare schmeieren weil der nicht die bohne taugt.
MÖÖÖÖPPPPPFTBerlin hat geschrieben: und die tüv plaketten werden eh nich abgekratzt...
Wenn Du eine Rechtsschutz hast, dann geh ruhig zum Anwalt. Und wenn es hinterher zu vermehrten Anhalten kommt, lass Dir diese von der Polizei bestätigen und dann zieht § 1004 BGB ( Siehe auf Siete 2!)corsa_baby16v hat geschrieben:Hi,
hatte auch Probleme wegen offenem Lufi und keinen Reflektoren, habe ne Mängelkarte bekommen und die Polizistin hat gesagt, das gibt ne Anzeige und 3 Punkte, als ich das dem TÜV erzählt hab hat er gemeint, da ich ja niemanden gefährdet habe wären die 3 Punkte nicht gerechtfertigt und ich sollte mal zum Anwlat gehn und etwas unternehmen.
Meint ihr das hat Sinn?
Kann es passieren das ich hinterher noch mehr ärger mit der Polizei bekommen? das die mich dann vielleicht vermehrt anhalten oder so?
Würd mich freun wenn ihr mir nen Rat geben könntet, weil ich nicht weiß was ich machen soll.
Danke