Gestern bin ich von Leipzig nach Nürnberg, wie jede Woche, gefahren... Als ich nachts um eins schon fast vor meiner Haustür stand, passierte es! :shock: Pozileiwarnsignal... Na Spitze...
Die Ewigkeiten um das Auto gesprungen und nix weiter gefragt, außer Fahrwerk, Felgen Reifen auch abgenommen?? So...ja steht ja alles im Schein... Bis der Kollege unter die Haube gucken wollte, wo ich nen McK-Sportluftfilter drinne hab.... Den hab ich aber noch net eingetragen und meinen Abe-Schriebs hatte ich auch nicht mit...
Da fing der ne halbe Stunde an mit seinem Kollegen von der
Verkehrspolizei zu reden und meinte dann naja wir hätten da jetzt 2 Möglichkeiten... Es bstünde ja die Gefahr, dass der Luffilter lesitngssteigernd sei ( :lol: ) oder sich was an der Lautstärke ändere ( :lol: bei mir is ne Gruppe A drunter, was erwartet der??? :shock: )
...Die 1. wäre (das hinge von meiner Mitarbeit ab) ich würde Ihnen auf's Revier hinterherfahren und es würde morgen einer das Auto beim Tüv untersuchen lassen oder Sie würden nen Abschleppdienst holen, der das Auto auf dem Tüv-Parkplatz abstellen würde, damit sich's den heute wer anschaut! Faktum ist, dass das Auto nu grad beim Tüv steht!
Meine Frage jetzt! Durften/Dürfen die das?? Ich mein die haben mir die Karre ja regelrecht beschlagnahmt, wegen nem Luftfilter??? Also das kann ja wohl nicht angehen... Zumal auf dem Ding eindeutig ein Eufabsymbol drauf ist und so ne Nummer, was ja eigentlich schonmal heißt: Kein 0815-Dreck...
Wie ist jetzt die Rchtslage???
mfg