Hmm....
Was soll ich sagen?!? Wie der Einbau wohl wirklich legal geht, ist mir inzwischen ziemlich egal, weil ja eh jeder seine Gurte eingetragen bekommt!
Bevor ich hier aber über ABE oder irgendwelche spekulative Einbaupunkte rede, die anscheinend alle zulässig sind, denke ich sollte man das ganze mal mit etwas Abstand betrachten...
Das ist meine Unbedeklichkeitserklärung:

Der unterste Satz sollte das eigentlich klären, und aus den Montagepunkten geht auch hervor, warum das so vorgeschlagen wird, und nicht anders...
Das ist meine Eintagung im FZB, daraus geht auch hervor, warum ich die Unbedenklichkeitserklärung gebraucht habe.

Vielleicht ist das ja regional in Deutschland unterschiedlich, aber das ist so, wie's Schroth vorschlägt, und ich muß ganz ehrlich sagen, bevor ich meine Gurte vorne an der Rücksitzlehen festmache ( hatte nen Freund, der meinte: "das geht da schon..."), halt ich mich an die Richtlinien des Herstellers.
Ich möchte auch niemanden persönlich angreifen, aber ich glaube wirklich zu wissen, dass es so richtig ist.
Greetz, COSMo.