ebay rechtshilfe

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Waldbrand
Senior
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Registriert: Di 17. Jun 2003, 01:39

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von Waldbrand »

Geld zurück schicken lassen, mit Verweis aufs Fernabsatzgesetz!

Umtausch innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
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gtown4life

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von gtown4life »

so verkäufer hat sich nun gemeldet

hat was gefasselt von wegen seine frau hätte das verkauft und nix falsch gemacht usw
er wil lwie folgt vorgehn
ich geb positive bewertung ab-schicke ihm meine kontodaten-er überwiest mir 20€ (von anfänglich 50€ die ich forderte) zurück...und fertig ist

nun die sache wen ich ihn bewerte kan er sich doch auch eventuel ned mehr melden ne, kann ich die bewertung zurück ziehen?

soll ich darauf eingehn? finanziel ist das jetzt egal
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316i-IS-Style

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von 316i-IS-Style »

er kann dir aufjedenfall von ebay aus keine schlechte bewertung mehr geben!

nimm am besten die 20 euro. gib ihm ne schlechte bewertung. und scheiß dann einfach auf die sache und gut is.

edit: achso, der überweist dir erst die 20 eus wenn du ihn bewertet hast? dann würd ich ihm nachträglich noch nen kommentar auf die bewertung dazu geben
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gtown4life

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von gtown4life »

meine befürchtung ist ja folgende
ich bewerte ih ngut...und er lässt nie wieder was von sich hören !

kan ich ihm im nachhinein wieder die von mir gegebene pos bewertung entziehn also rückgängig machen?

wenn ja wie?
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DDStyle87

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von DDStyle87 »

Das mit dem zurücknehmen geht nur bei negativen Bewertungen und einvernehmlich.

Wenn dir das finanzielle egal ist, dann würd ich an deiner Stelle auch auf die 20 Euro scheissen und ihm ne ordentlich negative Bewertung drücken. Mach nen Haken an die Sache und lern draus für die Zukunft.
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misterjack

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von misterjack »

DD-Style hat geschrieben:Das mit dem zurücknehmen geht nur bei negativen Bewertungen und einvernehmlich.
Nein das geht nicht mehr, da schon zuviel Schindluder damit gemacht wurde.
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gtown4life

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von gtown4life »

also kan ich die pos bewertung gar nicht zurück ziehn? auch nicht wen ich ebay anschreibe?mfg
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316i-IS-Style

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von 316i-IS-Style »

würde jetzt gleich sofort ebay anschreiben, ohne eine bewertung angeben etc.

das mit den 20 euro ist ja sogesehen eine Bestechung das du ihm ne gute Bewertung gibst?

schreib das alles genau so an ebay, und am besten hänge die geschickten emails an.
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wuchst

Re: ebay rechtshilfe

Beitrag von wuchst »

Ich kann ja nur nochmal den Gang zum Anwalt empfehlen, das macht meist mehr Eindruck, als ne neg. Bewertung. Und du hast Geld für andere Reifen und Felgen.
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