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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 20:34
von BournOut
dat is so weils gut ausschaut :)
und alles was gut ausschaut ist in D ja bekanntlich verboten
:evil: :evil: :evil:

manchma hasse ich die deutsche justiz!

nu aber wirklich:
das mit dem lichtwinkel kann ja net sein dafür kann man die scheinwerfer ja verstellen.
ich denk ma das gehört zu den gesetzten die schon etwas älter sind und einen grund haben dens heute netmehr gibt

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 21:04
von bobylein
Hab gerade bei mir (Tigra 1.6 mit Klima) die SW-Höhe gemessen die ist 45. Habe 35mm HR-Federn mit gekürzten Koni's drin. Das Auto ist aber tiefer gegangen. Das letzte mal, als ich mich mit einem TÜV-Prüfer wegen der Motorhaubenverlängerung und der Idee die Nebelscheinwerfer als Zusatzlicht zu benutzen unterhalten habe, meinte er zu mir die SW Unterkannte darf nicht tiefer als 45 cm sein. Deswegen habe ich angenommen, dass es auch passt. Und jetzt lese ich hier, dass es 50 sein müssen. Muss ich jetzt meine originale Federn mit gekürzten Koni's reinstecken?
Das ist ja Mist hoch 5. Dann kann man ja die Hälfte aller tiefergelegten Auto's stilllegen. Und ich muss morgen HU und ASU machen. :(

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 21:46
von BournOut
einfach probieren

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 21:47
von Fasemann
der § it so alt wo an den KUTSCHEN noch KARBIDLAMPEN hingen , und jeder schei-S-S Mercedes SLR und Honda S 2000 und andere PROLLKARREN bekommen die Ausnahmegenehmigung ab WERK >> aber das ARGUMENT zählt nich beim TÜV >>> mann kann höchstens sein NEUWAGEN ab WERK mit 80 mm TIEFER bestellen da muss der HERSTELLER die AUSNAHME dafür beantragen >>> sollte mal einer probieren der ein NEUES Auto kauft :idea:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 21:52
von BournOut
Fasemann hat geschrieben:der § it so alt wo an den KUTSCHEN noch KARBIDLAMPEN hingen , und jeder schei-S-S Mercedes SLR und Honda S 2000 und andere PROLLKARREN bekommen die Ausnahmegenehmigung ab WERK >> aber das ARGUMENT zählt nich beim TÜV >>> mann kann höchstens sein NEUWAGEN ab WERK mit 80 mm TIEFER bestellen da muss der HERSTELLER die AUSNAHME dafür beantragen >>> sollte mal einer probieren der ein NEUES Auto kauft :idea:
jetzt kann ich mir den § erklären :)
damals als es noch karbidlampen waren mussten se mindestens 50 cm hoch hängen damit se vom spritzwasser auf der straße net ausgehen :)


btw holger:
die wollten dein corsa stilllegen wegen sw höhe aber wie hast es geschaft dich rauszureden?

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 21:55
von ..::DonChon::..
also mein vater fährt einen mazda mx5 und der ist deutlich tiefer als mein tigra.
ich denke auch die scheinwerfer und so.
der ist auch noch tiefer als ab werk aber der hatte nie probleme damit.
schweinerei!!!! :evil:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 21:55
von NLORD
Das ist also der Grund?
Mh dann binde ich mir halt meine Scheinwerfer aufs Dach... dann leg ich das so tief, dass ich nicht mehr fahren kann :lol:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 22:00
von BournOut
NLORD hat geschrieben:Das ist also der Grund?
Mh dann binde ich mir halt meine Scheinwerfer aufs Dach... dann leg ich das so tief, dass ich nicht mehr fahren kann :lol:
dann kommst du aber wieder in klinch mit der 8(?)cm regelung
oder warens 7?

:twisted:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 23:33
von AstraCarawahn
Hi,

es waren 8cm zu festen Teilen. Soviel Abstand SOLLTE (!) sein....und da liegt der Haken in der Vorschrift...da ist die Sache mit den Scheinwerfern schon exakt definiert, da müssens 50cm sein.

Björn

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Di 31. Aug 2004, 13:35
von FTBerlin
BournOut hat geschrieben:gibt mängelkarte nachschulung?? :D
sosnt muss das fw noch bis 19.12 warten :)
gib ne stillegung und ne anzeige wegen erlöschen der betriebserlaubnis, 3 punkte, 100 eus und evtl nachschulung.
aso... kosten der stillegung mussu natürlich auch tragen. :wink: