DAS IST KEINE GESETZLICHE VORSCHRIFT!!!!!! Sondern nur eine "Richtlinie" vom VdT, für die Tüver!scrat hat geschrieben:Gibt doch in D die Auflage Mindestbodenfreiheit zu starren Teilen von 8cm, zu beweglichen Teilen 7cm. Ich meine es war so, dass das eingehalten werden muss, damit die Stadt nicht für Schäden am Fahrzeug haftbar gemacht werden kann. Sprich alles was höher oder tiefer als 8cm ist kann man die belangen. Weiß allerdings nicht was da genau dran ist. Müsste man mal nen Anwalt ausm Bereich Verkehrsrecht zu verhören.
Es gibt in D keine "gesetzliche" Mindesthöhe für Fahrzeuge, sie dürfen lediglich aufgrund ihrer tiefe kein verkehrshinderniss darstellen!