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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 23:25
von Bnez
@ Frank

Scheint so oder? Kann dir bei allem nur zustimmen.
Irgendwie ist doch eh alles beschiss, spiele auf die "Mein-Ferrari-Speedster-Porsche-hat-nur-30cm-Lichtunterkante-Platz-Diskussion" an..

Hab mit KW 2 und 15" auch nur 45cm, und Fahrwerk nur zu 2/3 unten. Hätte gar kein Geld für 17" Felgen- Spass etc. und ich kauf mir für 1000.- ein Fahrwerk, ums dann 2cm tiefer zu drehen, damit ich dann grad noch die 50cm- Regel erfülle :roll: :roll:

In diesem Sinne, schönen Abend allen noch :wink:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Do 2. Sep 2004, 16:02
von Fasemann
Fairerweise muss man aber sagen, dass die eigentliche Geldabschneiderei und Betrügerei bei den Fahrwerkshersteller stattfindet, da diese so gut wie keinen Hinweis auf die möglichen Probleme mit den 500 mm erteilen.
bei koni/ kw/ und anderen wird EINDEUTIG auf lichtaustrittskante und Kennzeichenhöhe vorn/hinten hingewisen...

bei Hoppel&Spring von EBLÖD natürlich nicht :shock:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Do 2. Sep 2004, 17:04
von nex81
FTBerlin hat geschrieben: also ich will hier jetz ma nich klugscheißern, also versteh mich bitte nich falsch.... aber ich geh immer nach der lichtaustritskante am scheinwerfer... so mit blatt davorhalten....
mein tüver, bei dem ich mich noch erkundigt hatte macht des auch so.
und ich lege normalerweise solche autos auch still :wink:
Juhuu, 5 Seiten Disskusion, wenns eh egal ist, weil die Polizei selbst nicht weiss wo sie messen muss! :wink:

Im Endeffekt hat sich, meiner Meinung nach, jeder selber zu erkundigen was in der Stvo steht, denn wir bekommen ja auch nicht unseren Kopf nachgetragen sondern schleppen ihn immernoch selber :D
Nur finde ich es komisch das man ein FW eingetragen bekommt obwohl es gegen die Stvo verstösst :roll: Also ich finde das sind alles die TÜVer schuld :!:
Da sollte man lieber die vernknacken die diesen Mist verbockt haben, also die Prüfer!

Gruß
Jan

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Do 2. Sep 2004, 23:01
von FTBerlin
.... man kann leider vor ort auch nich anders messen...... :roll:
aber was soll man machen.. mit sich selber schlau machen stimmt schon..... zumal es mitlerweile doch jeder weis..... und in den teilegutachten steht das mit der scheinwerferhöhe doch auch drinn... :?

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Fr 3. Sep 2004, 00:25
von AstraCarawahn
Hi,

hier mal der genaue Text als Auszug aus der STVZO:

(3) ........ Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für......

Tja, da bleibt jetzt nur noch genau zu definieren was die Spiegelkante ist, ist sie das gleiche wie die leuchtende Fläche????

Björn

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Fr 3. Sep 2004, 09:32
von AscoMania
Fasemann hat geschrieben: bei koni/ kw/ und anderen wird EINDEUTIG auf lichtaustrittskante und Kennzeichenhöhe vorn/hinten hingewisen...

bei Hoppel&Spring von EBLÖD natürlich nicht :shock:
Nö, bei meinem KW Gewinde stand nichts von den 50 cm drin (hab das Fahrwerk so seit 2-3 Monaten, also sollte es ein recht neues Gutachten sein)!
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Fr 3. Sep 2004, 09:52
von Anonymous
Habe 15 Zöller drauf und 45cm zur Scheinwerferkante habe 2 Alternativen
entweder mach ich 17"drauf oder ich kauf mir ein Luftfahrwerk habe mich auch schon erkundigt kostet komplett mit Tüv ca.3500Euro .

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Fr 3. Sep 2004, 17:03
von AstraCarawahn
....3500 Euro inkl. einem fast unfahrbaren Auto wenns mal schneller voran gehen sollte.... und 5cm höher wegen der Felgen ist auch nicht so einfach....zumindest ohne Tachoangleichung nicht. Wir haben auch mal ein wenig gemessen weil immer ein paar sagen mit 16 Zöllern ist das Auto wieder höher...nur ist die orginal Tigrabereifung sogar noch höher als 16 Zoll mit 215 /40er Reifen....

Björn

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 21:16
von Tigra 491 GT
Jap scheint beim Tigra nen echtes Problem zu sein. Ichs tehe kurz vorm kauf eines Tigras 1.6 inlusive FK Fahrwerk und 15" Bereifung. Probleme bekam ich schon bei der probefahrt, als der in ner 30er Zone nicht vernüngtif über nen mini huckel kam.

Bin dann direkt zu nem Autohaus gefahren um as von nem bekannten Werkstattmeister alles checken zu lassen. Wie gesagt, die Teile sind laut Verkäufer alle eingetragen. Der dort zufällig verfügbare TüV Mann hat sich das ganze auch mal angeguckt und gemessen. Bis zur Unterkante waren es nur 42,5 cm. Ich bin echt am überlegen ob sich die ganze Mühe lohnt, die Karre zu kaufen.

Denn da fehlen ja ganze 7,5cm, soweit werd ich das Fahrwerk mit Sicherheit nicht hochschrauben können. Naja werde mir das ganze mal überlegen ...

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 22:00
von riddick
sers....fahr zum tüv......oder besser zur dekra...oder horl dr 16 zoll stahlfelgen un geh mit denen zum tüv dann kannst eintragn lassn wenn 15 zoll alus hast!!?? weis net obs funk..neur ne idee??



riddick