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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 23:06
von Tigra 491 GT
Ja wie sieht es mit nem anderen Fahrwerk aus? Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrwerk nen FK 60/40 ist. Gibt es günstige Fahrwerke bei denen die Scheinwerferauflagen erfüllt werden? Mit welchen folgekosten ist bei einem Fahrwerk zu rechen? Was kostet ein einbau?
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 23:33
von TeenTigra
30/30 Fahrwerk wäre streng genommen nen legales Fahrwerk.
Einbau von 150-400€ (alles shcon gesehen) danach noch Spur Einstellen(40€) und dann Tüv (40€)und halt das Fahrwerk selber.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mo 13. Sep 2004, 12:55
von Tigr4ndi
So, kurze Zwischenbilanz:
War beim MLK (hat mir das Fahrwerk damals eingebaut und eintragen lassen) und er meinte, dass in der STVZO "irgendwo im Kleingedruckten" was von 5cm Toleranz steht. :? Er will diesen Auszug jetzt beim TÜV KL anfordern und mir dann faxen. Warte jetzt gespannt darauf....
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mo 13. Sep 2004, 13:19
von Anonymous
ich weiß ja nich obs shcon jemand geschrieben hat, ich will das hier nich alles durchlesen, aber ich bin auch grad durchn tüv gekomm! hab 48cm
die polizei bei uns legt auch fahrzeuge still weil sie unter 50 cm liegen, aber ich habe ein TÜV schreiben heime, wo drin steht ddas es 47,5 cm sind! hat der tüv-prüfer mitgegeben!
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mo 13. Sep 2004, 18:18
von BournOut
auch wenn der tüv dir 47,5 einträgt kann die rennleidung dein wagen wegen regelverstoß stillegen.
dann sagt die rennleitung das du ne mängelkarte (oder gar stilllegung) bekommst und eine frist hast bis du deinen wagen bei den vorzeigen musst und da muss alls wieder gesetztesgerecht sein.
du kannst dir auch UBB eintragen lassen wenn du n verdammt guten tüvler kennst der seinen job nichtmehr braucht. wenn die bullen es sehen bekomsmt trotzdem n gratis arschfick!
unter 50 ist unter 50 da ist es egal ob eingetragen oder nicht.
Es bleibt trotzdem "illegal"
ich will kein moralapostel sein ich wolts nur ma anmerken nicht das du dich wunderst wenn die bullen dich mal anhalten
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mo 13. Sep 2004, 21:42
von Dr. Mace
AscoMania hat geschrieben:
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)
Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine
Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.
Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mo 13. Sep 2004, 21:52
von Iceman
Das mag zwar nur ein Empfehlung sein, aber wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird´s zu 90% vom Prüfer auch nicht eingetragen, habe das selbst mit den MS Schwellern erlebt, die sind da auch schon hart an der Grenze..
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Mo 13. Sep 2004, 22:20
von Dr. Mace
Iceman hat geschrieben:Das mag zwar nur ein Empfehlung sein, aber wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird´s zu 90% vom Prüfer auch nicht eingetragen, habe das selbst mit den MS Schwellern erlebt, die sind da auch schon hart an der Grenze..
Siehe mein Userpic :arrow: Eingetragen
Wenn es 90% der Tüver nicht eintragen würden, würde keiner mit nem 60/40 FW + orgi Front mit Lippe rumfahren...
Nein, es war kein kulanter Prüfer. Er hat meine Eltern 3 mal bei ihm antanzen (mit deren Auto

) lassen, wegen HU :arrow: 3 mal keine Plakette.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 14:14
von Bnez
Dr. Mace hat geschrieben:AscoMania hat geschrieben:
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)
Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine
Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.
Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.
Also, meines Wissens steht als EMPFEHLUNG nur, dass die Bodenhöhe ausreichend sein sollte. DIE CM Angaben zu den Teilen sind doch durch das Gesetz in der STVO verankert, und das sind dann auch keine Empfehlungen

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 14:45
von AscoMania
Bnez hat geschrieben:Dr. Mace hat geschrieben:AscoMania hat geschrieben:
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)
Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine
Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.
Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.
Also, meines Wissens steht als EMPFEHLUNG nur, dass die Bodenhöhe ausreichend sein sollte. DIE CM Angaben zu den Teilen sind doch durch das Gesetz in der STVO verankert, und das sind dann auch keine Empfehlungen

Ich werd heute Abend nochmal im Gutachten schauen und geb morgen nochmal Bescheid wie´s genau formuliert ist!