Natürlich muss es auch richtig geschaltet sein. Da werden mit Sicherheit einige Knaller bei sein die es nicht ordnungsgemäß machen. Ich denke wer sich da an die Spielregeln hält wird auch keine Probleme bekommen. Ist genau dasselbe wie mit dem Xenon. Wer nicht die geforderten Zusatzbauteile montiert muss auch mit Ärger rechnen
Apropro Xenon, ich hänge zur Zeit an der Steuerung feste. Leider will der Strom nicht so wie ich
Erstens habe ich Probleme mein Relais über die Kontakte sauber laufen zu lassen ( Relais flattert, Thread dazu im Elektrobereich). Zum anderen hat man Probleme bezüglich der Masse / Steuerleitung Innenraumleuchte an BCM. Ich denke ich werde das weglassen und lediglich als wirkliches TFL nutzen. Möchte ja auch irgendwann meinen Beifahrersitz einbauen
zum Thema TFL. Die müssen, um legal zu sein, eine gut sichtbare kennzeichnung "RL" im Glas haben, ansonsten sind die Teile nicht als TFL zulässig, EGAL, wie sie geschaltet sind... Also entweder ist die RL kennzeichnung im glas oder es ist illegal.
Sodelle Ich habe gestern ne Mail an den geschickt und gefragt wie es denn wegen den TFL aussieht:
Hallo xxxxxx,
Guten Tag Es handelt sich hierbei um ein LED-Licht mit E-Prüfzeichen (E-Nummer).
Das E-Prüfzeichen ist sichtbar auf den LED-Stripes eingebrannt (Kein Aufkleber). Sie können das LED-Licht ohne Problem einfach als Stand- oder Positionslicht anschliessen.
Bei der Verwendung als Tagfahrlicht müssen Sie jedoch folgendes beachten: Sie benötigen zusätzlich ein Steuermodul, damit das Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet wird, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das Steuermodul muss mit E-Prüfzeichen und RL-Zulassung versehen sein. Ansonsten darf das LED-Licht nicht als Tagfahrlicht genutzt werden.
Es kommt immer darauf an, wie Sie das LED-Licht anschließen.
Mit Polizei hat niemand Problem gehabt,mit TÜV,falls Sie es unbedient als TFL eintragen wollen,gibt es manschmal Problem.
Wenn Sie die Ware nicht haben wollen,bitte noch mal bei mir melden,ich kann die Gebot strichen.
schau bitte in Wiki... bei rechtsvorschriften sind rechts 2 bilder... Lies kurz und dann wirst du merken, sie MÜSSEN diese RL kennzeichnung haben. Oder lies die ECE(wie ich es getan habe) und dann wirst du sehen, daß es Pflicht ist!!!
Gruß, Tobi
PS: auf Deutsch, der Verkäufer hat Scheiße erzählt! Nicht das Modul ist ausschlaggebend, sondern die scheinwerfer...
So nochmaliger Kontakt mit dem Verkäufer - immerhin ist er sehr nett und sagte ich solle das Paket einfach nicht annehmen sondern direkt zurückgehen lassen.
Die TFL haben eine E-nummer als Positionsleuchten und nicht als TFL. Das nur als Anmerkung für welche die wie ich gleich nacheifern und erst im Nachhinein sich per Mail erkundigen.