Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

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Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

also mich hats diese woche erwischt, durch die tieferlegung passiert folgendes:

- keine genügende bodenfreiheit vorhanden
- keine 50cm mehr
- durch bösen blick und tieferlegung müssen die scheinwerfer neu eingestellt werden

das heisst für mich:
- tieferlegung raus <----- ich fidn das total hässlich, weil ich 195/15/40 drauf hab, da ist dann ein riesen abstand

langsam überleg ich den tigra zu verkaufen :(
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TeenTigra

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von TeenTigra »

Was hast du dne fürn Fahrwerk ?
Mit 50/40 issa gut Tief und die abstände sind auch fast alle Tüvkomform(ausser Scheinwerfer).
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Iceman
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Iceman »

@ScHäFi

Bist du sicher das es 195/40 R15 und nicht 195/45 R15 ist ?

IMHO gibt´s keine 195/40 R15...
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..::DonChon::..

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von ..::DonChon::.. »

ich heute auch! unzulässige scheinwerferhöhe!
kennt jemand einen netten tüv menschen so im ruhrgebiet.
am besten so bochum, herne castrop-rauxel????
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Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

Iceman hat geschrieben:@ScHäFi

Bist du sicher das es 195/40 R15 und nicht 195/45 R15 ist ?

IMHO gibt´s keine 195/40 R15...
sry es waren 45er
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..::DonChon::..

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von ..::DonChon::.. »

ich hab heute was entdeckt! kennen vielleicht auch schon einige aber ich wollte nochmal bescheid geben!
hinter den scheinwerfern ist ein rad(weiß) an denen man die leuchten also hinter den scheinwerferscheiben nach oben verschieben kann. rückt also einen zentimeter grobgeschätzt hoch. und da die spiegelkante und nicht die scheibe davor vermessen werden muss kann man dadurch schonmal
ein bisschen aufholen.
ein kollege war mit seinem b corsa damit beim tüv und der hat ihm das dann gemacht und eingetragen. auch solche tüvler soll es geben!
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AscoMania

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von AscoMania »

So, wie versprochen die Formulierung aus dem KW-Gutachten

Unter IV Hinweise und Auflagen:
9. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten
Das könnte man ja noch als Hinweis auffassen, aber unter Punkt 11, wo das erforderliche Restgewinde steht, steht nochmal fettgedruckt drin
In allen Fällen ist auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten. Gegebenfalls ist der mögliche Verstellbereich zu reduzieren.
Das müsste jetzt aber ne Auflage sein, zumal ja auch fett gedruckt!
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thk0106

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von thk0106 »

..: :D onChon::.. hat geschrieben:ich hab heute was entdeckt! kennen vielleicht auch schon einige aber ich wollte nochmal bescheid geben!
hinter den scheinwerfern ist ein rad(weiß) an denen man die leuchten also hinter den scheinwerferscheiben nach oben verschieben kann. rückt also einen zentimeter grobgeschätzt hoch. und da die spiegelkante und nicht die scheibe davor vermessen werden muss kann man dadurch schonmal
ein bisschen aufholen.
ein kollege war mit seinem b corsa damit beim tüv und der hat ihm das dann gemacht und eingetragen. auch solche tüvler soll es geben!
Und wie macht er's bei der HU? Scheinwerfer nochmal runterdrehen zum Lichttest :?: :lol:
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Fasemann
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Fasemann »

ALLES was unter 500 mm ist ILLEGAL , die 50 mm Toleranz gelten da NICHT ...., glaubt es bei mir wolltense vor 3 jahren schon die Plaketten abkratzen wegen 40 mm drunter :cry:
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..::DonChon::..

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von ..::DonChon::.. »

also sehe ich das richtig das jeder hier in diesem forum ist und seinen wagen mindestens ne tiferlegung gegönnt hat illegal unterwegs ist egal was ob eingetragen oder nicht? na dann ist es alles ja sowieso nur ne glückssache mit dem erwischt werden.
fazit: kein tigra ist legal vernünftig zu tunen! :?
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