Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

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Rasta

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Rasta »

..: :D onChon::.. hat geschrieben:also sehe ich das richtig das jeder hier in diesem forum ist und seinen wagen mindestens ne tiferlegung gegönnt hat illegal unterwegs ist egal was ob eingetragen oder nicht? na dann ist es alles ja sowieso nur ne glückssache mit dem erwischt werden.
fazit: kein tigra ist legal vernünftig zu tunen! :?

Tiefer legen ja, aber musst halt die 50 mm einhalten.
Und es geht legal, nur bei 14 & 15 " sowie mit extrem Tieferlegungen sieht es da schon mal essig aus.
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hifiadriango

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von hifiadriango »

Habe heute das Kotzen gekriegt !!!

Fahrwerk hochgeschraubt ( wie in dem Gutachten, SUK jedoch bei 48 cm gelassen )

Der Kerl der wusste sofort bescheid und sagt zu mir Tigra Gewindefahrwerk eintragen ? Für den Tigra gibt es doch kein richtiges Fahrwerk ... *he he*

Naja der nachgemessen und sagte sofort, NO CHANCE !!! Egal schnell auf die Bühne und hochgeschraubt !!!! Supi eingetragen, Fahrzeug wie Standard. So eine scheiss blöde Regel !!!! Kosten ( meinen Fresse ) 52 € !!!

Dat beste jedoch notierte er auf den papier, zu Eintragung:
UnterKante Kennzeichen min. 500 mm .... ( Offroad PUR )
Dachte der hat sich mit der Zahl vertippt, hingedackelt gesagt das die zahl net stimmt, da es 200 sind, schaute sich das an und da sah ich wie er nur die Zahl mit den Kennzeichen von einer 5 auf die 2 änderte ( im gedanke geil geil geil ) und grad wo ich einsteigen wollte, STOP habe mich wieder vertan wollte SUK notieren !!! Da habe ich wieder nur noch FUCK gedacht !!! Habe jetzt auch 500 SUK stehen !!! Na SUPI !!!
Will die Karre tiefer haben.

Gibts da nun was mit der Toleranz ???
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Fasemann
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Fasemann »

:idea: gelbe Schilder ala " Kaseland " :roll: , alles andere bleibt illegal>>leider
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VeNoM
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von VeNoM »

ich habe meinen B Corsa eingetragen bekommen als das erst so richtig kam hab Radmitte bis Bördelkante eingetragen bekommen und zwar 300mm betrifft aber die Scheinwerferunterkante dann 49 cm Das Auto selbst hab ich auf 47 gedreht weil es sonst mit meiner Mattigfront kacke aussieht soweit oben wie die dann ist ich lass es halt drauf ankommen am besten ne front kaufen die tiefer als orginal ist, dann ist man zumindest beim Corsa schon schön tief unten !

Soweit ich mich entsinne war da aber denke ich auch ne zusatzregelung (hatte zumindest der Tüvprüfer mal was gesagt) wenn 8 cm Bodenfreiheit gewährt sind dürfen die 50 cm unterschritten werden denke ich, kann mich aber auch irren
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Fasemann
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Fasemann »

leider gilt die toleranz bei diesem Wert nicht :cry: , habe hier noch diverse Schreiben von Dekra/Landratsamt und Technik Dekra liegen das es nicht geht >> auch nicht bei Reimport und sonstwas ...
geht nur bei marken/PKW die das ab Werk beantragen und bekommen >>> HONDA mazda benz und Co ... 8)
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Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

also ich bin beim ersten TüV auch durchgelogen wegen den 50 cm, der 2.Prüfer sagte dann, dass man das auto im ganzen betrachten solle etc. udn ich bin durch! juhu :D
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TeenTigra

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von TeenTigra »

ScHäFi hat geschrieben:also ich bin beim ersten TüV auch durchgelogen wegen den 50 cm, der 2.Prüfer sagte dann, dass man das auto im ganzen betrachten solle etc. udn ich bin durch! juhu :D

Also durchgelogen tztztz
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Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

urchgeflogen mein ich! :D :D
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Bnez

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Bnez »

Also, nachdem man diese Problematik seit Monaten hier verfolgen kann (suche+ jetz die 7 Seiten) muß ich doch mal anmerken: EIgentlich ist der ganze Scheiß doch nur zum Ärgern oder????????????? ICh sagte es je bereits: Bei Ferrari Porsche, Speedster schert sich ja auch keine Sau drum. Diese Problematik ließe sich durch eine allgemein gültige "UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG" jawohl aus der Welt schaffen oder denk ich da so naiv??? Kann ja woohl net so schwer sein, auch n Verkehrs- sicheren TIgra zu fahren, der nur 45cm. Austrittskante hat :roll: Ist doch alles Schickane
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Dr. Mace

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Dr. Mace »

Bnez hat geschrieben: "UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG"
Tja, dann zeig mir mal einen der die austellen würde... Es würde wohl einiges an €uronen kosten (falls es möglich wäre) und außerdem machts doch viel mehr Spaß uns zu Schikanieren. Ist nunmal so, der überwiegende Teil der (will jetzt nicht sagen Bevölkerung) Leute eben, ist getunten Autos eher abgeneigt.
Klischee denken eben, Raser, Prolleten, Asis...
Und die Polizei hat auch gerne die "Jugendlichen" im Würgegriff. Da kann man auch mal ein Gesetz, das es ja eh schon gibt, peinlichst genau beachten, weil man weiß, wie man uns genau damit schikanieren kann. Wäre die Tunerscene nicht so Vorurteilsbehafet, würde jeder Grüne sagen, "schon ok, Porsche und co sind da ja nicht besser, du tust ja keinem weh..." *überspitzt ausgedrückt*


In diesem Sinne, tschö mit ö
*mal von positiven Gesetzesänderungen im Zuge des EU-Angleichs träum, leider nur träum...*
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