Wie ist das denn, wenn in der ABE bestimmte Reifen vorgegeben sind?
Das ist so nicht ganz korrekt, du mußt trotzdem vom Reifenhersteller ne Freigabe für ne 7 oder 7,5 Felge mitbringen. So will zumindest der TÜV das so hier in der Gegend zur seiner Sicherheit. Aber jeder Reifenhersteller stellt dir so nen Wisch aus.Der Pero hat geschrieben:Das gilt nicht mehr.
Bei einigen Autos stand im FZS ein bestimmter Reifen drin,ist auch ungültig.
Oder was willst du machen,wenn es den Reifen nicht mehr gibt?
Habe das jetzt mit meinem Irmscher Twin Spoke7,5*17 , im Gutachten ist der Hankook Icebear W300 235/45 nicht aufgeführt, kurz zum TÜV der meinte besorg den Wisch von Hankook und dann trag ich dir das ein. Größe etc stimmtmit dem Reifen überein.
Wenn du eine bestimte Reifenmarke eingetragen hast ist das egal. Den von mir oben genannten Wisch das du den Reifen xy selber Maße, auf der Felge fahren darfst solltest du schon beihaben.
MFG Bernd