Stillegung! So einfach!

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T-Mow-Beil

Stillegung! So einfach!

Beitrag von T-Mow-Beil »

Servus Leutz,

hab mal ne Frage. Wie bestimmt manche mitbekommen haben (die mich kennen) :) haben mir die freundlichen vor 2 Monaten meinen "kleinen" stillgelegt. Begründung war: "Zu tief...mind 8 cm am tiefsten Punkt." Ich hab allerdings grad mal 4 cm am Getriebehalter.

Das Gewinde ist aber auf diese Fahrzeugtiefe eingetragen. Sprich -120 mm ....was könnte mir jetzt noch passieren? Selbst die Regelung mit 50 cm von Unterkante FSW bis Boden.....die kann ich erst recht nicht einhalten.

Also hat da jemand ne Ahnung? Weil komisch gucken tuen die freundlichen immer noch, und nochmal Bock auf ne Stillegung hab ich nicht :?
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Sync

Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von Sync »

Wieder hochdrehen :-) eine Mindestbodenfreiheit gibt es zwar nicht aber die Regelung mit der SW-Kante kann dir die erneute Stillegung bringen
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T-Mow-Beil

Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von T-Mow-Beil »

@Sync....ich habe 44 cm von FSW bis Boden. Sprich ich müsste 6 cm hochdrehen..dann kann ich ja gleich das original FW drinne lassen *lool*

Habe mir mal den Ausschnitt den Coco mir geschickt hat durchgelesen http://home.worldonline.de/home/opel-de ... e_tief.htm

Aber irgendwie drehen die alle am Rad.... :(
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Zero
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Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von Zero »

also ich würde da einfach spontan zu 15" greiffen ;) und ein stück hochschrauben der abstand im radkasten würde dann gleich bleiben... aber das auto ist höher wirkt aber nicht umbedingt "hoch" :wink:
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VeNoM
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Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von VeNoM »

habe 47 cm und bei mir haben se beim Tüv ein Auge zugedrückt, wenn du bei 48 oder 49 bist sagen se auch nichts und wenn mich mal jemand anhält dann würde ich eh darauf hinausgehen das die das ergebnis nur dann richtig MEssen können wenn man auf einer wirklich geraden und eben fläche steht eben wie beim Tüv z.B.
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corsa_italia

Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von corsa_italia »

Bodenfreiheit bei Tieferlegung Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig?
In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
• die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
• den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
• den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
• Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de
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Waldbrand
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Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von Waldbrand »

Damit hast aber immernoch das problem mit den 50cm Scheinwerferbodenabstand...
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Basti

Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von Basti »

corsa_italia hat geschrieben:...und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können....
heißt doch mindestens 11cm bodenfreiheit (am tiefsten punkt) oder nicht?
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fate_md

Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von fate_md »

das kannste beim corsa aber fast nichtmal im serienzustand machen, da der msd ziemlich tief hängt

aber das geht doch eh alles nur um tragende bzw. feste teile oder? also ne lippe is dabei jetzt net relevant, hab ich halt pech wenn sie futsch geht.
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Ole
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Re: Stillegung! So einfach!

Beitrag von Ole »

ob der tüv das nun eingetragen hat oder nicht ist egal.
wenn du die richtlinie mit den 50cm vom untersten lichtaustrittspunkt bis zum boden nicht ein hälst kann da noch so viel im schein stehn!
das ist ein wert der fest im der stvzo festgelegt ist und auf diesen kann sich die polizei berufen. wenn die also wollen schläppen se dich zu nem anderen unabhängigen prüfer und ich möchte fast wetten, dass der über die eingetragenen -120mm nur lachen kann.

habe das spiel selber mit gemacht. fahrwerk war eingetragen etc... hab trozdem 3 punkte und 50 euro kassiert.
ende vom lied: höher gedreht und ruhe ist!

MFG Sven
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