§19(3) Teilegutachten

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unschuldig

§19(3) Teilegutachten

Beitrag von unschuldig »

...weiß jemand was der unterschied zwischen diesen beiden Eintragungsmöglichkeiten ist???:

- §19(3) Teilegutachten

- §21 Einzelabnahme mit Materialgutachten

ich meine jetzt was die Kulanzen der Prüfer angeht und vorallem die meines Geldbeutels? :roll:
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Nori
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Re: §19(3) Teilegutachten

Beitrag von Nori »

Bei Teilegutachten wird nur den Anbau kontrolliert und kostet ca 30 Euro.
Bei Einzelabnahme mit Materialgutachten kannst scho mit wesentlich mehr Geld rechnen weil es ja keine Prüfunterlagen zu dem Teil gibt. Am besten beim jeweiligen TÜV fragen
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Tigra456

Re: §19(3) Teilegutachten

Beitrag von Tigra456 »

Beim Teilegutachten muss der Tüv überprüfen ob du die Teile richtig angebracht hast um das material und dessen verarbeitung muss er sich nicht mehr kümmern...

Beim Materialgutachen ist das so. Es ist praktisch nur ein kleiner Teil des Teilgutachens. Es bestätigt, das das Teil aus Materialien gefertigt wurde, die der Tüv absegnet. Er muss also noch mehr prüfungen durchführen, wie beim Teilegutachten= der Hersteller spart Geld, weils für dich teurer wird.
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coco
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Re: §19(3) Teilegutachten

Beitrag von coco »

ne 19 Abnahme kann jede x-beliebige TÜV Stelle machen.

bei der 21 muss der Tüver ein Ingeneur sein, d.h. hat/kann nicht jede TÜV-Stelle

soweit mein Wissenstand :wink:
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