wenn es sich um eine abe handelt muss auch abe (allgemeine betriebserlaubnis oder allgemeine betriebsgenehmigung)auf dem gutachten stehen.
sonst ist es keine abe sondern nur ein gutachten.
ich würde mich nicht auf so ne unbedenklichkeitsbestätigung verlassen. die wird so oder so eingetragen werden müssen.
iss n Ö-Tüv Gutachten auf dem hald draufsteht das es nicht eingetragen werden muss, aber des Gutachten iss mitzuführen
und wenn es in Ö eintragungsfrei iss, isses das bei uns auch... so von wegen EU und so...
hab nur =ABE dazugeschrieben das ned jeder der des Teil ansieht gleich nachfragt ob des eingetragen werden muss...
ich hatte auch shcon solche gutachten...... und hab sie eintragen lassen..... aber da war es denn auch kein problem...... ging ohne murren und meckern...
"die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht,
da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingeneur einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich...."