Hi !
Habe für meine ganzen Teile am Auto entweder ABE's (z.B. Irmscher Heckspoiler, Scheinwerferblenden etc.), oder halt ne EG-Genehmigung.
Soweit ich mich erinnern kann, sind EG-Genehmigungen für ganz Europa gültig oder? Wie sieht das mit ABE's aus , wenn ich bald nach Österreich/ Italien fahre ... Könnte dann THEORETISCH einer meckern, dass die Teile keine Zulassung haben weil nur deutsche ABE oder so?
Desweiteren :
Wollte die Teile eh mal eventuell alle eintragen lassen... Wenn ich jetzt meine JOM Spiegel mit eintragen lassen... wie sieht das denn dann aus, wenn ich für ne weitere Urlaubsfahrt mal die originalen wieder dran mache ? (wg. Vibrieren auf Autobahn)... Ist das dann ok oder müssten die JOMs eigentlich gestrichen werden ?!
MfG
TÜV/EIntragungsfrage und ABE=europaweit gültig?
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Re: TÜV/EIntragungsfrage und ABE=europaweit gültig?
Da kann dir keiner was weil das Auto ja auch in D zugelassen ist..den B oder NL hier in D kann ja auch keiner was wegen den teilweise zum Haare raufenden Umbauten..sonst könnten z.B. auch die Ösis ja alle D Auto stilllegen die keine 11 cm Bodenfreiheit haben...aber die gelten hier ja nicht..x_R_a_C_e hat geschrieben:Hi !
Habe für meine ganzen Teile am Auto entweder ABE's (z.B. Irmscher Heckspoiler, Scheinwerferblenden etc.), oder halt ne EG-Genehmigung.
Soweit ich mich erinnern kann, sind EG-Genehmigungen für ganz Europa gültig oder? Wie sieht das mit ABE's aus , wenn ich bald nach Österreich/ Italien fahre ... Könnte dann THEORETISCH einer meckern, dass die Teile keine Zulassung haben weil nur deutsche ABE oder so?
Theroretisch wenn man´s ganz genau nimmt ja, praktisch könnte ja auch ein Spiegel kaputt sein und wenn du denn erst neu besorgen müsstest, was natürlich auch etwas dauert..in der Zeit muss man ja auch fahren...ab und zu mache ich wenn´s nötig ist auch die original Frontlippe dran, da fragt eigendlich auch keiner nach..x_R_a_C_e hat geschrieben:Desweiteren :
Wollte die Teile eh mal eventuell alle eintragen lassen... Wenn ich jetzt meine JOM Spiegel mit eintragen lassen... wie sieht das denn dann aus, wenn ich für ne weitere Urlaubsfahrt mal die originalen wieder dran mache ? (wg. Vibrieren auf Autobahn)... Ist das dann ok oder müssten die JOMs eigentlich gestrichen werden ?!
MfG
Re: TÜV/EIntragungsfrage und ABE=europaweit gültig?
stimmt nicht so ganzIceman hat geschrieben:Da kann dir keiner was weil das Auto ja auch in D zugelassen ist..den B oder NL hier in D kann ja auch keiner was wegen den teilweise zum Haare raufenden Umbauten..sonst könnten z.B. auch die Ösis ja alle D Auto stilllegen die keine 11 cm Bodenfreiheit haben...aber die gelten hier ja nicht..
wenns verkehrgefährdent ist kann man dir dann aus gründen der gefahrenabwehr die weiterfahrt untersagen