TÜV/EIntragungsfrage und ABE=europaweit gültig?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 09:37
Hi !
Habe für meine ganzen Teile am Auto entweder ABE's (z.B. Irmscher Heckspoiler, Scheinwerferblenden etc.), oder halt ne EG-Genehmigung.
Soweit ich mich erinnern kann, sind EG-Genehmigungen für ganz Europa gültig oder? Wie sieht das mit ABE's aus , wenn ich bald nach Österreich/ Italien fahre ... Könnte dann THEORETISCH einer meckern, dass die Teile keine Zulassung haben weil nur deutsche ABE oder so?
Desweiteren :
Wollte die Teile eh mal eventuell alle eintragen lassen... Wenn ich jetzt meine JOM Spiegel mit eintragen lassen... wie sieht das denn dann aus, wenn ich für ne weitere Urlaubsfahrt mal die originalen wieder dran mache ? (wg. Vibrieren auf Autobahn)... Ist das dann ok oder müssten die JOMs eigentlich gestrichen werden ?!
MfG
Habe für meine ganzen Teile am Auto entweder ABE's (z.B. Irmscher Heckspoiler, Scheinwerferblenden etc.), oder halt ne EG-Genehmigung.
Soweit ich mich erinnern kann, sind EG-Genehmigungen für ganz Europa gültig oder? Wie sieht das mit ABE's aus , wenn ich bald nach Österreich/ Italien fahre ... Könnte dann THEORETISCH einer meckern, dass die Teile keine Zulassung haben weil nur deutsche ABE oder so?
Desweiteren :
Wollte die Teile eh mal eventuell alle eintragen lassen... Wenn ich jetzt meine JOM Spiegel mit eintragen lassen... wie sieht das denn dann aus, wenn ich für ne weitere Urlaubsfahrt mal die originalen wieder dran mache ? (wg. Vibrieren auf Autobahn)... Ist das dann ok oder müssten die JOMs eigentlich gestrichen werden ?!
MfG