Also habe schon mal in die Suche geschaut und mich versucht schlau zu machen, da sich aber sämtliche Richtlinien andauernd ändern, will ich mal nachfragen, was nun alles an Gutachten notwendig ist...
Habe Felgen in 9x16 et 15 hinten und et 16 vorn (mit 10mm Spurplatten von Powertech) und ein Gewindefahrwerk...
So das Auto steht jetzt bei einem Karosseriebetrieb, der gleichzeitig mit der DEKRA zusammen arbeitet...
Ich habe für das Fahrwerk ein ganz normales Teilegutachten fürn Tüv...
Für die Felgen habe ich ein Festigkeitsgutachten (allerdings stehen da die Reifengrößen nicht drin, die auf den Felgen gefahren werden dürfen)
und für die Spurplatten ist ein Festigkeitsgutschten da und noch ein anderes, was die Achfestigkeit bis ET 8 freigibt....
So...Dass das eine Einzelabnahme wird, ist klar, aber reichen die eben aufgeführten Gutachten für eine Einzelabnahme (mit Radlaufverbreiterung usw...)???
Weil der Meister da meinte ich bräuchte sowas wie eine ABE für die Felgen, wo der Tigra drin steht??? :?: Aber bei 9x16 gibt's doch sowas nicht! Und er meinte auch, dass es von Opel spezielle Vorgaben bei Abweichungen bezüglich der Achsfestigkeit gäbe (ich meine jetzt nicht diese 2%-Regel da...)...Und er meinte noch ich bräuchte irgendein Gutachten, in dem die zulässigen Reifengrößen stehen...
Also klärt mich mal auf!

mfg