esd UND luftfilter
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
esd UND luftfilter
ja also wie oben schon beschrieben bin ich mir unsicher wie es mit luftfilter und endschalldämpfer zusammen aussieht?!
mein esd hat ne abe und musste nicht eingetragen werden jetzt wollte ich mir noch nen k&n holen aber gestern meinte nen kollege das man nicht beide teile zusammen fahren dürfte.was kann ich tun? und stimmt des überhaupt? wenn j würd es nicht gehen das ich mir einfach einen luffi mit abe hole den ich nicht eintragen lasen muss?!
gruß und danke
mein esd hat ne abe und musste nicht eingetragen werden jetzt wollte ich mir noch nen k&n holen aber gestern meinte nen kollege das man nicht beide teile zusammen fahren dürfte.was kann ich tun? und stimmt des überhaupt? wenn j würd es nicht gehen das ich mir einfach einen luffi mit abe hole den ich nicht eintragen lasen muss?!
gruß und danke
Re: esd UND luftfilter
hol dir einfach den k&n plattenfilter da sparst dir die eintragung und der effekt is der gleiche
Re: esd UND luftfilter
Ihm wirds ja ums Ansauggeräusch gehen und das hat er halt beim Plattenfilter nicht.FTBerlin hat geschrieben:hol dir einfach den k&n plattenfilter da sparst dir die eintragung und der effekt is der gleiche
Also ich wollte letztens meinen Twister eintragen lassen und dann hat der Tüver gemeint sie hätten ein Rundschreiben bekommen in dem steht das Sportauspuff und offener Luftfilter nicht mehr ohne Geräuschmessung eingetragen werden.
Am nächsten Tag war ich dann bei der DEKRA und da gabs keine Probs mit der Eintragung...
_Ciao
Re: esd UND luftfilter
Aber eingetragen is eingetragen oder??? bastuk +hp raid beides schon mehr als 1 jahr eingetragen da rütteln die nüx mehr oder??
Re: esd UND luftfilter
Wenns eingetragen wurde, bevor die Regelung in Kraft trat, dann kann dir keiner was! Wenn aber der TÜV sagt "is nich" und man läßt es sich bei der dekra eintragen, dann is das völlig wertlos! Is genauso wie mitm bösen Blick: man kann lang rum suchen, bis es einer einträgt, aber wenn man mal in ne Kontrolle mit eifrigen Polizisten kommt und das überprüft wird, dann hat man die Ar***karte!
Re: esd UND luftfilter
Naja eingetragen darf ja noch werden, nur du darfst halt nicht über den eingetragenen Geräuschwert kommen. Deswegen wird das nur noch mit ner Geräuschmessung gemacht. Hab da mal bei mehreren Polizisten nachgefragt, und die sagten das das nur in seltenen Fällen der Fall ist.
Aber bei ner Gruppe A ab Kat und nem offenen Luftfilter kann das vielleicht schon vorkommen....
Aber bei ner Gruppe A ab Kat und nem offenen Luftfilter kann das vielleicht schon vorkommen....
Re: esd UND luftfilter
wenn er die lärmprüfung besteht wird er doch eingetragen..... und sobald er eingetragen is isses doch ok....... natürlich musst damit rechnen dass wenner später lauter wird, warum auch immer das dann bemängelt werden kann..... aber wenn man es auch nich drauf ankommen lässt......... 
Re: esd UND luftfilter
Um das mal klar zu stellen dass ist so nicht ganz richtig, wenn die alte Eintragung gegen neu geltendes Recht verstößt und wohl möglich dann auch noch sicherheits relevant ist dann kann dir sehr wohl jm was zumindest dass du wieder in den serienzustand rüstest.Jan294 hat geschrieben:Wenns eingetragen wurde, bevor die Regelung in Kraft trat, dann kann dir keiner was!
Tobi
Re: esd UND luftfilter
siehe des beispiel alu-flügel........ wurden teilweise eingetragen, war auch rechtens nur wurde später dies untersagt, und bereits eingetragene müssen abmontiert und ausgetragen werden.