kurze Frage: in einer ABE für eine Felge steht eine Rad-Reifenkombination für ein Auto drin, die NICHT in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist. Wie gesagt das Rad hat aber eine ABE. Als Auflage steht in dieser ABE für diese Rad-Reifenkombination für dieses Auto:
Im Wortlaut steht das so drin.Sind die aufgeführten Rad-Reifenkombinationen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, so ist dies durch die Zulassungsstelle eintragen zu lassen.
Nun warch gestern DORT und der Bürokrat meinte ich solle ihm ein Änderungsprotokoll oder so ähnlich von einem KFZ-Sachverständigen geben, sonst könne er es nicht eintragen.
Wieso steht dann in der ABE (kein TÜV notwendig), dass die Zulassungsstelle es nachtragen soll im Fahrzeugbrief/-schein?
Will nich extra zum TÜV vielleicht kost dad ja au noch. Kann ich ohne eingetragene Rad-Reifenkombi aber MIT ABE so rumfahrn oder gibbet Stress mit den Grünen oder im Versicherungsfall mit der Vers.?
Danke für die Hinweise.. *grrrr*
