Seite 1 von 2
Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 09:15
von yakoli
hi,
kurze Frage: in einer ABE für eine Felge steht eine Rad-Reifenkombination für ein Auto drin, die NICHT in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist. Wie gesagt das Rad hat aber eine ABE. Als Auflage steht in dieser ABE für diese Rad-Reifenkombination für dieses Auto:
Sind die aufgeführten Rad-Reifenkombinationen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, so ist dies durch die Zulassungsstelle eintragen zu lassen.
Im Wortlaut steht das so drin.
Nun warch gestern DORT und der Bürokrat meinte ich solle ihm ein Änderungsprotokoll oder so ähnlich von einem KFZ-Sachverständigen geben, sonst könne er es nicht eintragen.
Wieso steht dann in der ABE (kein TÜV notwendig), dass die Zulassungsstelle es nachtragen soll im Fahrzeugbrief/-schein?
Will nich extra zum TÜV vielleicht kost dad ja au noch. Kann ich ohne eingetragene Rad-Reifenkombi aber MIT ABE so rumfahrn oder gibbet Stress mit den Grünen oder im Versicherungsfall mit der Vers.?
Danke für die Hinweise.. *grrrr*

Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 13:53
von Jan294
Soweit ich weiß, darf die Zulassungsstelle nix im Brief eintragen, das darf nur der TÜV. Und die Zulassungsstelle darf nur einen Schein ausstellen mit den Dingen, die im Brief eingetragen sind! Soweit der Teufelskreis (wenn meine Aussage denn stimmen sollte)!
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 13:57
von yakoli
und darf man mit Rädern rumfahren., für die man ne ABE hat aber im Fahrzeugschein die Rad-Reifen kombi nicht eingetragen ist? Immerhin kommt die ABE ja auch vom TÜV. *AAAAH*
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 14:02
von Jan294
Die ABE bezieht sich nur auf die Felge. Und es ist drin vermerkt, welche Reifengrößen du auf dieser Felge mit deinem Auto fahren darfst, wenn sie denn gleichzeitig auch im Fahrzeugschein stehen! Das ist eben der "Haken"!
*EDIT*
die Felge mußt du nicht eintragen lassen, aber wenn du n Reifen fahren willst, der auf der Felge und deinem Auto laut ABE zulässig ist, aber nicht in deinem Fahrzeugschein steht, dann mußt du die Reifengröße eintragen lassen!
Geht bestimmt um 185/55-14?
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 16:54
von yakoli
ne geht um 165/60R14 und im Fahrzeugschein steht als einzige Rad-Reifen-K. 155/70R13 oder so (Bruder's Auto).
Naja werde da wohl mal persönlich zur Zulassungsstelle gehen.
Kann ja nich sein., dass in der Auflage steht machs so die Zulassungsstelle sagt geht nicht (ABE kommt vom TÜV wie wir wissen)
Vielleicht schreibt mir auchn TÜVer n scheiss Protokoll oder irgendn wisch, damit da endlich 2 Zeilen in den FZS kommen.
Danke trotzdem
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 20:24
von ice tiger
@Jan
Warum darf die Zulassungstelle nix in den Brief schreiben??
Das stimmt nicht! Wenn du denen mit eben einem solchen Abnahmeprotokoll vom Tüv kommst, dann tragen die dir das auch in den Brief! Was rictig ist, ist as es da einen Bereich gibt, den nur der Tüv/Dekra vollkritzeln darf, aber es gibt auch einen bereich, wo die Zulassungstelle reinschreiben darf!
mfg
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 22:11
von VeNoM
die zulassungstelle darf dir sogar nen neuen Brief ausstellen, auch wenn du den alten nichtmehr findest, reicht wenn du mit dem Fahrzeugschein ankommst, nachdem bei ner Eintragung die tolle Kuh (sorry wenn ich das nunmal so sage)die restliche fläche "DURCHGESTRICHEN" hatte durften die mir bei der nächsten eintragung nen neuen ausstellen weil ja kein platz mehr war
Du muss sowieso zum Tüv mit den reifen, ich nehme mal an das du ein anderes Fahrwerk drinne hast das tiefer ist ?! ABE´s richten sich immer auf den Serienzustand des Fahrzeuges
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 23:10
von Jan294
ice tiger hat geschrieben:@Jan
Warum darf die Zulassungstelle nix in den Brief schreiben??
Das stimmt nicht!
Jan294 hat geschrieben:Soweit ich weiß, darf die Zulassungsstelle nix im... [...] ...(wenn meine Aussage denn stimmen sollte)!
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 23:45
von ice tiger
@jan
ja habsch gesehen

!
mfg
Re: Amt für Inkompetenz "Zulassungsstelle"?
Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 09:05
von yakoli
Du muss sowieso zum Tüv mit den reifen, ich nehme mal an das du ein anderes Fahrwerk drinne hast das tiefer ist ?! ABE´s richten sich immer auf den Serienzustand des Fahrzeuges
das fahrzeug ist im Serienzustand. egal. irgendwie driften wir hier eh ab von der eigentlichen sache.