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Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 12:26
von Batmobil
Habe mir vor nen 60/40 fahrwerk zu holen. Habe die MS-Design Seitenschweller dran, die sind an den vorderen Radläufen aber etwas tiefer als mein Frontspoiler. Wenn ich jetzt vorne 60 tiefer gehen. Dann hat meine Front noch etwa 8 cm und meine schweller noch etwa 6 cm zum boden. Ist das erlaubt. Da mann ja allgemein noch 7 cm bei flexiblen teilen zum boden haben darf.

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 12:31
von Tigra04
das mit den 7 cm ist nur ne richtiline .. theoretisch kannst du bis auf eine mm zum boden runter .. solange du beim fahren nicht die Straße beschädigst ... sprich aufsetzt ... da das bei unseren tollen straßen kaum möglich ist ... gehen viele Prüfer halt nach der richtline ... aber ich denke nicht das du nen prob kriegst bei der eintragung ..

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 12:45
von Tigra 1,6 16V
gehen tut es schon nur kommste in einen normal bremsenprüfstand nicht mehr rein und viele prüfer lassen dich da durch fahren und wenn du durch kommst mit front und schweller wie auch heck ist die höhe ok! so wars auf alle fälle bei mir damals und ich habs auch schon von anderen so gehört!!!
richtlinie sind 7 cm auf feste teile.

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 12:53
von coco
dein kat müsste aber doch noch tiefer hängen als die schweller, oder?

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 13:18
von Tigra04
Es gibt aber auch prüfstellen .. die nicht so mörderische bremsenprüfstände haben... die sind recht flach und da koomt man eigentlich immer durch ...

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Mo 6. Jun 2005, 13:46
von black-dolphin
oder sie meinen halt baust stoßstangen und spoiler ab, und kommst dann nochmal wegerm bremsen......

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 17:27
von SiCnezZ
Tigra 1,6 16V hat geschrieben:gehen tut es schon nur kommste in einen normal bremsenprüfstand nicht mehr rein und viele prüfer lassen dich da durch fahren und wenn du durch kommst mit front und schweller wie auch heck ist die höhe ok! so wars auf alle fälle bei mir damals und ich habs auch schon von anderen so gehört!!!
richtlinie sind 7 cm auf feste teile.
Genau... Denn an so einem Ding hat der olle Prüfer meine Lumma-Lippe zerstört. -und dann gesagt: Nagut, wir tragen dir das Ding nicht ein :evil: :x

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 17:57
von Tigra04
Wennd er prüfer selbst auf den prüfstand gefahren ist .. müstest du den dafür haftbar machen können ...

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 17:58
von Nori
Tigra04 hat geschrieben:Wennd er prüfer selbst auf den prüfstand gefahren ist .. müstest du den dafür haftbar machen können ...
Nein die haften net. Dein Auto muss da drüber kommen wenn net selbst schuld weils dann zu tief war :wink:

Re: Zählt beim Tüv die Seiterschwellertiefe?

Verfasst: Sa 11. Jun 2005, 12:17
von Wonninet
Norris1 hat geschrieben:
Tigra04 hat geschrieben:Wennd er prüfer selbst auf den prüfstand gefahren ist .. müstest du den dafür haftbar machen können ...
Nein die haften net. Dein Auto muss da drüber kommen wenn net selbst schuld weils dann zu tief war :wink:
quatsch, wenn er selbst drüber fährt und sie abbricht haftet er. das ist doch kein passt oder kaputt verein.