Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

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Patrick21

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Beitrag von Patrick21 »

Hallo! Wollte meine 5 mm Spurplatten eintragen lassen an der VA und an der HA! Ich wollte mit Orginalreifen zum Tüv fahren damit ich nix an der Karosse machen muss! Darf ich dann wenn ich Tüv habe auch die Spurplatten auch in Verbindung mit meinen breiteren Reifen und Felgen fahren oder nicht ? Hat jemand von euch Sein Gewindefahrwerk durch den Tüv gekriegt ohne die 50 cm Scheinwerferhöhe einzuhalten also 47 cm ? Kennt jeamnd ein guten Tüv in Raum Soest , Paderborn, Warendorf, Dortmund , usw ??? Bitte um Antwort!
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-SteffenG-

Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von -SteffenG- »

Solange da mit deiner Lauffläche vom reifen nicht über die kante vom Kotflügel raussteht dürfte das problem sein es kann aber sein das du die Platten mit deiner Rad Reifen kombi zusammen eingtragen bekommst das du dann diese auch damit fahren darfst !
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Blacky 9999

Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von Blacky 9999 »

Das ist nicht erlaubt. Da du die Spurplatten mit ner anderen Rad/Reifen Kombi prüfen hast lassen als mit der du dann die Spurplatten fährst. Der TÜV trägt die Platten in verbindung mit den Reifen und Felgen ein so das es nicht möglich ist die Platten mit anderen Felgen und reifen zu fahren. Aber was du im endeffekt machst ist deine sache den ob die Polizei das checkt ist ne andere sache und ob die sich das so ganz genau durchlesen denn bei sovielen zahlen und abkürzungen kann man leicht den überblick verlieren.

Und das mit den 50cm ist normalerweise bei nem Kulanten TÜVi kein Problem und 3cm ist nicht wirklich ein großes Prob oder????????????

cu Blacky
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-SteffenG-

Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von -SteffenG- »

also mit der 50 cm regel hab ich bis jetzt auch noch keine probs gehabt weder beim tüv noch mit der polizei !
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Patrick21

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Beitrag von Patrick21 »

Weil hier in Lippstadt (Kreis Soest) drehen die Bullen voll ab! Hatte erst Felgen ,Fahrwerk,Heckspoiler,Frontspoilerlippe usw. eintragen lassen! Jetzt haben die mich angehalten und alles kontolliert, In meinen Fahrzeugschein hat der Tüv 75 mm Restgewindelänge eingetragen!ich habe ihn nach dem Tüv auf 40 mm Restgewinde runtergedreht und dachte das sie das eh nicht nachgucken! Der bullen dann genau das gegenteil getan und ist unters auto gekrabbelt und hat es nachgemessen!Die Spurplatten hat er auch noch gesehen konnte mich aber rausreden und sagen das es Adapterplatten sind die ich benötige um die Felgen dranzuschrauben! Fazit Anzeige wegen erlöschen der Betriebserlaubnis! voll die Affen! Am anderen Tag hab ich gesehen wie sie hier noch andere Kollegen angehalten haben und auch alles kontrolliert haben! Suche jetzt nur einen Tüv der mir das Fahrwerk so einträgt wie es ist ! Spurplatten am besten auch da ohne Spurplatten das Fahrwerk von innen an der Felge schleift! KEnnt jemand den Tüv in Büren der soll ganz gut sein glaub ich ! Hat jemand schon erfahrung damit gemacht ???
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Haugla2000

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Beitrag von Haugla2000 »

tja und was solls dir dann bringen, wenn die grünen bei euch genau sind ?

der tüv trägt dir allet ein, und dann kommen die netten herren inner verkehrkontrolle und messen die höhe scheinwerferunterkante und dann bringt dir deine eintragung auch nix mehr ;)
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Tigra04

Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von Tigra04 »

Leg einspruch ein sobald die anzeige kommt .. so hast noch ne kleine chance mit weniger bußgeld oder ähliches wegzukommen ...

hab ich shcon 2 mal gemacht .. musst das nur mit anwaltkosten usw. abwegen .. oder du hast ne rechtsschutz ...

und zum theme adappter scheiben die musst du auch eintragen .. so kannst du dich nicht rausreden ...
am besten ist eh nicht versuchen sich rauszureden sonndern normal mit verständnis mit der polizei su reden .. und den mit fachkompeten kommen .. dann wissen die auch das man nicht mit so ner rappelkiste fährt ... sondern nen vernümtiges auto ...
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Blacky 9999

Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von Blacky 9999 »

Das meinte ich damit das es nicht legal ist. und wenn du dein Auto nachträglich runterschraubst wenn der TÜV das restgewinde mit 75mm einträgt dann bist echt selber schuld. SOORRRRRYYYYY aber kein mitleid!!!!!!

cu Blacky
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FTBerlin
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Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von FTBerlin »

Patrick21 hat geschrieben:...die Bullen voll ab! Hatte erst Felgen ,Fahrwerk,Heckspoiler,Frontspoilerlippe usw. eintragen lassen! Jetzt haben die mich angehalten und alles kontolliert, In meinen Fahrzeugschein hat der Tüv 75 mm Restgewindelänge eingetragen!ich habe ihn nach dem Tüv auf 40 mm Restgewinde runtergedreht und dachte das sie das eh nicht nachgucken! Der bullen dann genau das gegenteil getan und ist unters auto gekrabbelt und hat es nachgemessen!Die Spurplatten hat er auch noch gesehen konnte mich aber rausreden und sagen das es Adapterplatten sind die ich benötige um die Felgen dranzuschrauben! Fazit Anzeige wegen erlöschen der Betriebserlaubnis! voll die Affen...?
was heißt denn da affen?
wen du so dusselig bist und so ne scheiße verzapft muss sich nich wundern wenner des ganze ding nich nur lutschen sondern auch shlucken muss...........
is doch so, wenn du scheiße in die luft wirfst musst halt zusehen sie nich eben mittn kopp zu fangen :evil:
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yakoli

Re: Ein Paar fragen zur Eintragung! Bitte lesen

Beitrag von yakoli »

:lol: recht haste FT - Recht. :lol:
Immer sind die Freunde schuld... und dann noch versuchen nen TÜV zu finden, der eim alles einträgt - wie gesagt die Überraschung kommt dann halt in Grün.
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