
MfG.reddevil
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*kopfschüttel*Philip hat geschrieben:ich weiss net genau wie es bei der HU aussieht..dranhaben darfst du sie jedenfalls (showzwecke) aber anhaben darfst du sie halt net.
es geht ja gar nicht in erster Linie nur um die Beleuchtung selbst, sondern um das Splitterverhalten des Glases bei einem Unfall. Die Röhren gehen bei einem Unfall nun mal kaputt, ob eingeschaltet oder nicht. Der TÜV wird dir niemals eine Plakette geben, verlass Dich drauf
Das gleich Thema hatten wir auch letztens im Bekanntenkreis.
--> Ergebnis ich hab beim TÜV nachgefragt
Der Mann vom TÜV ist gleich durchgetillt und hat gesagt, dass sowas nicht erlaubt ist. Weder dranhaben, noch betreiben, ob im Stand oder während der Fahrt. Er hat gesagt er würde denken da fahren Ufo's wenn so nen Fahrzeug im dunkeln sieht.
Es ist absolut verboten die Teile AU?EN dranzubauen, egal ob nu an der seite, unten drunter, aufm Dach oder weis der Teufel wo ......
IM Auto selbst darfst du alles machen, da gibts keine grenzen, darf halt nur net den Gegenverkehr blenden!
Aber wie gesagt, sobalds darum geht außen Neons anzubringen streikt der TÜV, auch wenn man sie an den Türkontaktschalter klemmt, also dat sie nur angehen, wenn man die Tür aufmacht (Als ausstiegsleuchten).
Leute ... ihr werdet die Unterbodenbeleuchtung niemals irgendwie vom TÜV abgesegnet bekommen. Findet euch damit ab und gut ist![]()
Anbau an einem zugelassenem Fahrzeug: v e r b o t e n
Schuld daran der § 49 der StVZO
Normerlerweise heißt das Fahren ohne Betriebserlaubnis
Mängelbericht obligatorisch !
7 Punkte in Flensburg bei min. 150 Euro
bei allen mit Führerschein auf Probe - Nachschulung
DEKRA hat geschrieben:In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden] (siehe HIER)
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Es wird euch definitiv nichts helfen sich auf irgendetwas zu verlassen, bzw euch vor dem TÜV oder der Polizei auf Internetrecherchen zu berufen... Fahrt zum TÜV und fragt nach, was die dazu sagen! Fahrt zur Polizei und fragt nach! Dürfte ja nicht so schwer sein... ansonsten LASST ES EINFACH!!![]()