corsales hat geschrieben:also meine versicherung ist sehr kolant,aber das geld für kurzzeitkennzeichen zurück??????
Du darfst aber bei änderungen am Fahrzeug auch zum tüv fahren.und wenn mann ein termin hat,schriftlich,geht das ohne probleme.hab das damals auch mit Tüv,Cops,und Versicherung abgeklärt.
Also ganz so einfach ist das auch nicht....
Ich kenne auch Verischerungen, die einem die Kosten für Kurzzeitzulassungen (bis 5 Tage) auf die Verischerungssumme anrechnen, aber nur, wenn der Wagen noch nicht auf den Halter bei der Versicherung angemeldet ist (Quasi wenn dadrauf hin ein Neuvertrag abgeschlossen wird).
Wenn das Auto z.B. mit Saisonkennzeichen bereits versichert ist, und man braucht jetzt eine Kurzzeitzulassung, dann bekommt man von der Verischerung garnix wieder.
An der Stelle kann man aber bestimmt mit seinem Verischerungsvertreter reden.
Wenn der Wagen nicht angemeldet ist (keine oder nicht abgestempelte Kennzeichen), und man möchte damit eine Fahrt zur Werkstatt o.ä. machen dann geht das garnicht!
Einzige Ausnahme ist § 10 Abs. 4 FZV, dass "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,..., dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden."
Diese Fahrten müssen von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sein.
Heißt, wenn Du den Wagen anmelden möchtest, und wegen HU/AU/Sicherheitsüberprüfung zum TÜV musst, und danach weiter zur Zulassungsstelle, dann kannst Du das mit Deiner Verischerung abklären, und dann mit den alten/entwerteten Kennzeichen fahren (die davor zum Auto gehört haben).
Ganz ohne Kennzeichen geht garnicht.
Und nur um zur Werkstatt oder zum TÜV für ne Eintragung zu fahren, geht ohne Zulassung dementsprechend auch nicht!
Mein Tipp, leih Dir nen Anhänger aus, oder frag ob die Werkstatt wo Du hin willst sowas hat, solltest Du keinen BE Schein haben such Dir jemanden mit dem alten 3er Schein, die dürfen dann sowas auch fahren.