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rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:07
von mibo
huhu ,ich nochma :D

ich muß dringend meine spur und sturz einstellen lassen damit ich endlich ma anfang kann

das prob is aber .. fürn 5 tages kennzeichen will die versicherung 120€ haben :freak:

undn rotes kennzeichen gibt opel nich raus..

kumpel hat vielleicht welche ich weiß nich genau, kann man das dann einfach so machen ne oder ?

is doch kacke alles

mfg

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:21
von Fortuna86
120 euro ? Bei mir sind es 80 euro .....

Allso wenn die kennzeichen hollst bekommst von der versicherung das geld wieder zurück wenn du das auto bei denen versicherst allso die 120 euro ...... Dennoch musst du die schilder zahlen .....

Rote nummern sind halt schwer zu bekommen

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:29
von corsales
also meine versicherung ist sehr kolant,aber das geld für kurzzeitkennzeichen zurück??????
Du darfst aber bei änderungen am Fahrzeug auch zum tüv fahren.und wenn mann ein termin hat,schriftlich,geht das ohne probleme.hab das damals auch mit Tüv,Cops,und Versicherung abgeklärt.
PS:wenn dein Auto abgemeldet ist,musst wohl oder übel auf KZK zurückgreifen.Oder rote Kennzeichen.

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:37
von Fortuna86
Frag doch am besten bei der versicherung nach wie das läuft !!!! die sagen es dir dann genauer .....

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:37
von mibo
geld zurück ? währ mir neu

kann ich auch die roten nummern vom kumpel nehm wenn der welche hat .. einfach so ?

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:40
von Fortuna86
kannst die roten nummern nehmen von dein kollege wen die noch versichert sind kann ja sein das sie abgelaufen sind ?

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:45
von mibo
ja sind schon wesentlich älter.. also fällt das auch flach

boah is doch zum :kotz:

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:49
von Fortuna86
Wir werden halt nur noch auseinander genommen egal bei was zahlen zahlen zahlen aber ohne witz frage mal bei deinr versicherung wegen den 120 euro !!!! ich habe bei der r+v mein geld immer wieder zurück bekommen sobald ich das auto angemeldet habe (bei r und v

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:49
von COSMo
corsales hat geschrieben:also meine versicherung ist sehr kolant,aber das geld für kurzzeitkennzeichen zurück??????
Du darfst aber bei änderungen am Fahrzeug auch zum tüv fahren.und wenn mann ein termin hat,schriftlich,geht das ohne probleme.hab das damals auch mit Tüv,Cops,und Versicherung abgeklärt.
Also ganz so einfach ist das auch nicht....

Ich kenne auch Verischerungen, die einem die Kosten für Kurzzeitzulassungen (bis 5 Tage) auf die Verischerungssumme anrechnen, aber nur, wenn der Wagen noch nicht auf den Halter bei der Versicherung angemeldet ist (Quasi wenn dadrauf hin ein Neuvertrag abgeschlossen wird).
Wenn das Auto z.B. mit Saisonkennzeichen bereits versichert ist, und man braucht jetzt eine Kurzzeitzulassung, dann bekommt man von der Verischerung garnix wieder.
An der Stelle kann man aber bestimmt mit seinem Verischerungsvertreter reden.

Wenn der Wagen nicht angemeldet ist (keine oder nicht abgestempelte Kennzeichen), und man möchte damit eine Fahrt zur Werkstatt o.ä. machen dann geht das garnicht!

Einzige Ausnahme ist § 10 Abs. 4 FZV, dass "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,..., dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden."
Diese Fahrten müssen von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sein.

Heißt, wenn Du den Wagen anmelden möchtest, und wegen HU/AU/Sicherheitsüberprüfung zum TÜV musst, und danach weiter zur Zulassungsstelle, dann kannst Du das mit Deiner Verischerung abklären, und dann mit den alten/entwerteten Kennzeichen fahren (die davor zum Auto gehört haben).
Ganz ohne Kennzeichen geht garnicht.

Und nur um zur Werkstatt oder zum TÜV für ne Eintragung zu fahren, geht ohne Zulassung dementsprechend auch nicht!

Mein Tipp, leih Dir nen Anhänger aus, oder frag ob die Werkstatt wo Du hin willst sowas hat, solltest Du keinen BE Schein haben such Dir jemanden mit dem alten 3er Schein, die dürfen dann sowas auch fahren.

Re: rotes kennzeichen

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:55
von mibo
COSMo hat geschrieben: Wenn das Auto z.B. mit Saisonkennzeichen bereits versichert ist, und man braucht jetzt eine Kurzzeitzulassung, dann bekommt man von der Verischerung garnix wieder.
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Mein Tipp, leih Dir nen Anhänger aus, oder frag ob die Werkstatt wo Du hin willst sowas hat, solltest Du keinen BE Schein haben such Dir jemanden mit dem alten 3er Schein, die dürfen dann sowas auch fahren.
jo hab saison kennzeichen ..
und aufn trailer krieg ich den nich rauf :no: