Hi Cosmo,
Antwort auf Deine Frage: Nein, du hast die Abmessungen der Reifen angegeben. Ich gehe jetzt aber mal von 5,5Jx14 ET49 aus, die sind auf unserem Corsa B als Originalfelgen drauf. Und selbst mit den Abmessungen 5,5Jx14 darfst Du nicht alle Felgen fahren...
Hab mich auch länger mit dem Thema beschäftigt, da unsere Alu's aber noch ok waren dann doch keine neuen gekauft.
Also, es gibt insgesamt vier Möglichkeiten für Eintragungen/Abnahmen:
1) Zu den Felgen gibt es nur ein TÜV-Gutachten.
Damit mußt Du mit den angebauten Felgen/Reifen zum TÜV und eine Abnahme bzw. Eintragung machen lassen.
2)Zu den Felgen gibt es eine ABE und darin steht die Auflage, daß nur eine bereits in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Reifengröße zulässig ist. Wenn Du jetzt eine andere Reifengröße draufhaben willst, dann mußt Du die eintragen lassen.
3)Zu den Felgen gibt es eine ABE, die Einpresstiefe der Felgen ist aber deutlich geringer als Original (sprich Felgen/Reifen stehen weiter aussen). Dann wird in der ABE die Auflage stehen, daß der vorschriftsmässige Zustand des Fahrzeugs mit der Felgen/Reifenkombination durch einen zulässigen Sachverständigen (sprich TÜV-Prüfer) schriftlich zu bestätigen ist.
4)Zu den Felgen gibt es eine ABE, die Einpresstiefe ist sehr ähnlich der Originaleinpresstiefe und in der ABE steht eine Befreiung von der Eintragsungspflicht von anderen Reifenabmessungen und nicht die Auflage, daß der vorschriftsmässige Zustand bestätigt werden muß: BINGO, du brauchst nicht zum TÜV.
Das ist das was ich durch Lesen im Internet mir erarbeitet hab. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht wirklich, also OHNE GEWÄHR....
Am besten fragst Du mal jemanden, der sich damit auskennt.
Falls ich nicht richtig liege, korrigiert mich bitte, würde mich dann auch interessieren...
Um das jetzt mal am Beispiel der Rial Campo Felgen durchzuspielen:
Du hast einen Corsa B, ob S93 oder nicht ist bei diesen Felgen egal (da gleiche Zeile in der Tabelle). Die Felgen haben 5,5x14 (also Originalabmessungen bei unserem Corsa B), ET 43 (original ist ET49).
Du möchtest 165/65R14 - Reifen fahren, welche eingetragen sind. Dann sind für die Reifen keine Auflagen zu erfüllen und bei den Felgen ist A01 nicht angegeben (das mit dem vorschriftsmässigen Zustand). Das sollte also durch mitführen der ABE erledigt sein.
Du möchtest 175/60R14 fahren, diese sind vermutlich nicht in Deinen Fahrzeugpapieren eingetragen. Jetzt zieht aus der Zeile die Auflage A02 und Du müsstest, wenn die ABE nichts gegenteiliges sagt, die neue Reifengröße eintragen lassen. Steht in der ABE jetzt drin, daß das nicht notwendig ist, heißt es wieder mitführen der ABE. Leider ist die ABE nicht einsichtbar, deshalb kann ich das jetzt nicht sagen.
Du möchtest irgendwas an der Größe 185/xxR14 fahren, dann steht bei den Reifenauflagen die Kennung A01, also hast Du den vorschriftsmässigen Zustand durch einen Prüfer schriftlich bestätigen zu lassen.
So nun tun meine Finger weh und ich denke Du bist jetzt völlig verwirrt... Also Ziel erreicht..

Falls Du irgendwas verstanden haben solltest, um so besser...
Viele Grüße,
Kai