Frage zum Abstandsverstoß
Frage zum Abstandsverstoß
Hallo Leute,
ich weiß dass es das Thema hier schon paar mal gab, ich hab aber nichts adäquates für meine konkrete Frage gefunden.
Und zwar bin ich vor ner Weile in Krefeld gewesen und wurde auf der Rückfahrt von der Polizei mit einem Abstandsgerät erfasst. Hab das aber nicht bemerkt. Erst jetzt vor kurzem (ist etwa 4 Wochen her dass ich gefahren bin) bekam meine Mutter, auf die das Auto zugelassen ist, einen Anhörungsbogen mit dem Abstandsverstoß und sie solle den Fahrer benennen.
Da ich ein sehr verantwortungsbewusser Fahrer bin, dem ein zu geringer Sicherheitsabstand als Unfallgefahr durchaus bewusst ist, ist es nicht meine Art, Leuten zu dicht aufzufahren oder zu "Leute von der Spur zu schieben".
Ich habe nur 2 Erklärungsmöglichkeiten:
1) Ich war ins Gespräch vertieft (meine Freundin und ein Kumpel waren mit auf der Fahrt) und habe dadurch den Abstand übersehen da ich in Gedanken war. In diesem Falle trage ich die volle Verantwortung und muss für den Fehler gerade stehen!
2) Die Polizei hat im dichten Verkehr, wo jeder dem nächstne dicht drauf war, gemessen und zufällig mich erwischt, hat aber an dem Tag an der Stelle noch viele viele andere auch gemessen.
Für Fall 2 gilt meine Frage:
Kann man das Video anfordern was gemacht wurde? Gibt es eine Möglichkeit das anzufechten, wenn der gesamte Verkehr dicht war??? Verkehrsrechtschutz wäre vorhanden...
Es ist nicht zu übel, hab nachgeschlagen - mir drohen 100 Euro und 3 Punkte, ich hatte vorher keine Punkte und keinen anderen schlimmen Verstoß. Den Fahrerbenennungsbogen habe ich auch bereits abgeschickt, da ich die Sache geklärt haben will. Bitte nur um die Beantwortung meiner Fragen oben falls jemand damit Erfahrung hat.
Gruß und Danke im Voraus
Holger
ich weiß dass es das Thema hier schon paar mal gab, ich hab aber nichts adäquates für meine konkrete Frage gefunden.
Und zwar bin ich vor ner Weile in Krefeld gewesen und wurde auf der Rückfahrt von der Polizei mit einem Abstandsgerät erfasst. Hab das aber nicht bemerkt. Erst jetzt vor kurzem (ist etwa 4 Wochen her dass ich gefahren bin) bekam meine Mutter, auf die das Auto zugelassen ist, einen Anhörungsbogen mit dem Abstandsverstoß und sie solle den Fahrer benennen.
Da ich ein sehr verantwortungsbewusser Fahrer bin, dem ein zu geringer Sicherheitsabstand als Unfallgefahr durchaus bewusst ist, ist es nicht meine Art, Leuten zu dicht aufzufahren oder zu "Leute von der Spur zu schieben".
Ich habe nur 2 Erklärungsmöglichkeiten:
1) Ich war ins Gespräch vertieft (meine Freundin und ein Kumpel waren mit auf der Fahrt) und habe dadurch den Abstand übersehen da ich in Gedanken war. In diesem Falle trage ich die volle Verantwortung und muss für den Fehler gerade stehen!
2) Die Polizei hat im dichten Verkehr, wo jeder dem nächstne dicht drauf war, gemessen und zufällig mich erwischt, hat aber an dem Tag an der Stelle noch viele viele andere auch gemessen.
Für Fall 2 gilt meine Frage:
Kann man das Video anfordern was gemacht wurde? Gibt es eine Möglichkeit das anzufechten, wenn der gesamte Verkehr dicht war??? Verkehrsrechtschutz wäre vorhanden...
Es ist nicht zu übel, hab nachgeschlagen - mir drohen 100 Euro und 3 Punkte, ich hatte vorher keine Punkte und keinen anderen schlimmen Verstoß. Den Fahrerbenennungsbogen habe ich auch bereits abgeschickt, da ich die Sache geklärt haben will. Bitte nur um die Beantwortung meiner Fragen oben falls jemand damit Erfahrung hat.
Gruß und Danke im Voraus
Holger
Re: Frage zum Abstandsverstoß
soweit ich weiß kannste den film wenn nur bei den grünen direkt gucken, und zwar bei denen die dich auch gefilmt haben, du kannst dir aber fotos anfordern von der messung ie waren bei nem kumpel direkt dabei, buste denn aus der probezeit raus?
gruß dj
gruß dj
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Ja, aus der Probezeit bin ich schon ne ganze Weile raus. Daher sag ich ja, die Folgen wären verkraftbar.
Es war ein Bild dabei, welches im Miniaturformat auf den Brief gedruckt war, wo man gerade mal noch erkennen kann, dass es sich dabei um eine "Person im Auto" handelt.
Vielleicht werden mehr Bilder geschickt wenn ich persönlich als Fahrer den Bogen kriege. Das was ich habe war ja nur der Anhörungsbogen für meine Mutter zur Fahrerermittlung.
Gruß
Holger
Es war ein Bild dabei, welches im Miniaturformat auf den Brief gedruckt war, wo man gerade mal noch erkennen kann, dass es sich dabei um eine "Person im Auto" handelt.
Vielleicht werden mehr Bilder geschickt wenn ich persönlich als Fahrer den Bogen kriege. Das was ich habe war ja nur der Anhörungsbogen für meine Mutter zur Fahrerermittlung.
Gruß
Holger
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Holger hat geschrieben:Ja, aus der Probezeit bin ich schon ne ganze Weile raus. Daher sag ich ja, die Folgen wären verkraftbar.
Es war ein Bild dabei, welches im Miniaturformat auf den Brief gedruckt war, wo man gerade mal noch erkennen kann, dass es sich dabei um eine "Person im Auto" handelt.
Vielleicht werden mehr Bilder geschickt wenn ich persönlich als Fahrer den Bogen kriege. Das was ich habe war ja nur der Anhörungsbogen für meine Mutter zur Fahrerermittlung.
Gruß
Holger
also ich hatte daas mit nem blitzer, als ich dann als fahrer genannt wurde, da kamen garkeine bilder oder so mit nur der bogen, frag ma beim ordnungsamt nach, oder woher der breif kommt ob die noch merh bilder haben, dann lässte dir die schicken.
- Fussballgott
- Senior
- Beiträge: 233
- Registriert: Di 28. Aug 2007, 07:49
- Kontaktdaten:
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Dein Anwalt könnte sich den Film wohl schicken lassen:
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2003_153.htm
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2003_153.htm
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Kostet das Bearbeitungsgebühr? Wenn ja, wieviel?dj-chris hat geschrieben:also ich hatte daas mit nem blitzer, als ich dann als fahrer genannt wurde, da kamen garkeine bilder oder so mit nur der bogen, frag ma beim ordnungsamt nach, oder woher der breif kommt ob die noch merh bilder haben, dann lässte dir die schicken.
Ich mein das wär's mir schon wert. Will einfach wissen ob ich einen Fehler gemacht habe oder ob ich einfach knallhart Opfer einer Abzockaktion geworden bin.
Gruß
Holger
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Danke für den Link! In meinem Falle wäre wohl der Satz hier sehr interessant:Fussballgott hat geschrieben:Dein Anwalt könnte sich den Film wohl schicken lassen:
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2003_153.htm
Außerdem muss der zu geringe Abstand den Vordermann konkret gefährdet haben. Das ist jeweils Tatfrage und erfordert die Berücksichtigung aller Umstände (Hentschel, a.a.O., § 4 Rn. 6 a.E.).
Re: Frage zum Abstandsverstoß
ufff, das kann ich dir nicht sagen, aber gaube nicht.
ruf da einfach ma an, oder mail, vllt können die dir auch per mail schicken, is ja alles digital heute, da kannste die dann auch vergrößern.
gruß dj
ruf da einfach ma an, oder mail, vllt können die dir auch per mail schicken, is ja alles digital heute, da kannste die dann auch vergrößern.
gruß dj
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Erstmal abwarten bis die Frist zur Aussage für deine Mutter abläuft.
Dann Aussage verweigern (Sie darf das weil du Familienangehöriger bist).
Dann erstmal schauen ob weiter irgendetwas passiert. Ggf wirst du vorgeladen oder die Streifenhörnchen kommen bei dir daheim zur Identifizierung vorbei. Vielleicht passiert auch garnix.
Wenns dann soweit ist kannst du immernoch das Video anfordern, nen Anwalt konsultieren usw...
Dann Aussage verweigern (Sie darf das weil du Familienangehöriger bist).
Dann erstmal schauen ob weiter irgendetwas passiert. Ggf wirst du vorgeladen oder die Streifenhörnchen kommen bei dir daheim zur Identifizierung vorbei. Vielleicht passiert auch garnix.
Wenns dann soweit ist kannst du immernoch das Video anfordern, nen Anwalt konsultieren usw...
Re: Frage zum Abstandsverstoß
Dafür ist es leider schon zu spät. Wir haben den Bogen ja schon abgeschickt (siehe oben).Stef hat geschrieben:Erstmal abwarten bis die Frist zur Aussage für deine Mutter abläuft.
Dann Aussage verweigern (Sie darf das weil du Familienangehöriger bist).
Dann erstmal schauen ob weiter irgendetwas passiert. Ggf wirst du vorgeladen oder die Streifenhörnchen kommen bei dir daheim zur Identifizierung vorbei. Vielleicht passiert auch garnix.
Wenns dann soweit ist kannst du immernoch das Video anfordern, nen Anwalt konsultieren usw...
Das Verweigerungsrecht hat sie schon, allerdings könnte ich dann ja z.B. auch ein Fahrtenbuch draufgebrummt kriegen oder, wie du schon sagst, die Grünen kommen persönlich vorbei. Das wollten wir halt gerne vermeiden.
Jetzt warte ich erst mal bis die lieben Leute aus Baden Württemberg mir den Anhörungsbogen übersenden.
Erst mal danke für die zahlreichen Antworten!

Gruß
Holger