Du verstehst nicht ganz was ich geschrieben habe - natürlich ist es per Gesetz nicht verboten eine DVD im Auto zu schauen, weil es im StVO so nicht drin steht.
Gesetze sind in den Allermeisten so geschrieben, dass das die richtende Instanz einen gewissen Handlungs- und Ermessensspielraum hat. Mach ja auch Sinn, denn auch wenn du unterstellst dass die besagte Handlung rechtlich legitiem ist, so gehe ich doch davon aus, dass auch du dir darüber bewusst bist, dass DVD/TV schauen genauso sehr (wenn nicht mehr) vom Fahren ablenkt, als mit dem Handy am Ohr zu telefonieren.
Der in meiner letzten Antwort zitierte Satz, ist genau einer von der Sorte. Sinngemäß darfst du während der Fahrt keine "Geräte" betreiben, die deine Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen schmälern.
Ich würde den DVD-Player oder TV zu diesen "Geräten" zählen und jeder Richter vermutlich auch.
Natürlich konnte der Gesetzgeber 1970 noch nicht wissen dass es 35 Jahre später Autos mit TV Funktion geben wird. Die DVD gab's da ohnehin noch nicht

. Doch trotzdem wussten die Leute auch damals schon, daß man zum führen eines Fahrzeugs möglichs die Arme am Lenkrad und die Augen auf der Strasse haben sollte.
Vor ein paar Jahren erst gab es die allen bekannte Debatte ob es legitiem ist, mit dem Handy am Ohr durch die Gegend zu fahren. Es war noch nicht "verboten", und wurde demzufolge nur in einzelnen Fällen, bei denen es zu Gefährdungssituationen kam, geahndet.
Kleine Anekdote dazu - just zu der genannten Zeit hatte ich einen kleinen Unfall (Kreislaufkollaps am Steuer). Ich bin gerade, ungebremst mit ca. 50Km/H auf einen ziemlich großen Kiesel gefahren. Zu dem Zeitpunkt hatte ich mein Handy in der Ablage liegen, von wo es in den Beifahrerfußraum geschleudert wurde.
Da es in angeschaltenem Zustand gefunden wurde, wurde mir von der Staatsanwaltschaft unterstellt, ich hätte ja zu dem Zeitpunkt auch am Handy rumspielen oder Telefonieren können. Nun hab ich nicht - ich hatte damals einfach nur Probleme mit meinem Kreislauf.
Man bemerke aber die Tatsache, dass es damals noch nicht "verboten" war während der Fahrt zu telefonieren, und trotzdem hatte ich desshalb ernsthafte Problem.
Damit will ich Sagen, dass die rechtliche Grundlage für die Rechtswiedrigkeit sehr wohl besteht und in entsprechenden Fällen auch angewendet wird. So oder so wird in spätestens ein paar Jahren die genannten Geräte ebenso auf der "schwarzen Liste" stehen, wie jetzt das Handy. Es ist nur so dass momentan kein rechtliche Notwendigkeit besteht das genauer zu regeln. Es hat momentan nunmal nicht jeder einen DVD Player oder TV an Bord, der während der Fahrt funktioniert.
Dein Irrglaube ist nur der, dass du glaubst, wenn es im Gesetzestext nicht expliziet mit Namen drinsteht, ist es legal.
Dann währen noch ein paar ganz ander Sachen legal. Aber was rede ich, soll schließlich jeder selber ausprobieren und solange mir oder jemand anderem keiner beim Fernschauen auf der Autobahn reinfährt, ist es mir auch recht egal.
Nachtrag: hatte ich doch fast was überlesen ...
Wär man pingelig könnte man sagen das ein mobiles Navi in der Scheibe z.b. auch eine Sichtbehinderung ist. Trotzdem ist es nicht verboten.
1. Richtig - und genau desshalb wirst du, sofern man es dir nachweisen kann, bei einem erfolgten Gefahrenmoment oder Unfall die Bediehnug des Navis während der Fahr als zumindest Fahrlässig ausgelegt bekommen. Da hab ich auch schon von dem einen oder anderen Urteil gelesen, hab jetzt aber leider keine Verweis. Grundsätzlich ist es eigentlich aj auch so gedacht, dass man das Navi zu Beginn der Fahrt einstellt und sich dann leiten lässt...
2. Ist ein Navi ein Fahrtassistensgerät, soll also im Idealfall den Fahrer beim sicheren Führen des Fahrzeugs unterstützen. Wenn man sich die, auf deutschen Autobahnen rumgondelnden, Holländer mal vor Augen führt, die nicht wissen welche Abfahrt sie nehmen müssen und schon gerne mal eine Vollbremmsung auf der linken Spur machen, weiß man wofür so Navis gut sind.

Auch dieser Punkt ist im StVO definiert, aber auch hier müsste ich erst wieder nachlesen. Was jedoch klar sein sollte, ist dass ein TV\DVD keine Assistierende Funktion haben kann.
In diesem Sinne noch einen Schönen Abend :-)