Bodenfreiheit

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Skorpion1980

Bodenfreiheit

Beitrag von Skorpion1980 »

Habe mir ein gewindefahrwerk gekauft, weis jetzt aber nicht ganz genau auf welche maße man jetzt eigentlich wirklich zum eintragen achten muß? Da sagt auch jeder was anderes, desshalb wäre es gut, wenn jemand mir genau sagen könnte, wie ich es einstellen soll.
Danke schonmal im vorraus!
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an-tigra-vity
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Re: Bodenfreiheit

Beitrag von an-tigra-vity »

am besten fährst du zum tüv und fragst dort, wie der prüfer es haben will, dann kannst du nix falsch machen.

Meiner wollte, dass es bei maximaler einfederung weder vorne noch hinten im Radkasten schleift.
Dann hat er die tiefste Stelle (aus Metall) gemessen und die Grenze sollte 9 cm sein.
Er wollte mindestens 6 cm zur Gummilippe vorne.
Aber die Lichtaustrittsunterkante hat er bei mir nicht gemessen ( welche eig. nicht unter 50cm sein darf), obwphl meine bei ca 48 liegt.

Dann schaust du einfach in dein Teilegutachten, welche Auflagen du erfüllen musst. z.b. Restgewinde oder Restfederweg.
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Kev89

Re: Bodenfreiheit

Beitrag von Kev89 »

eine mindestbodenfreiheit gibt es in deutschland nicht glaub ich....

es darf nur nicht shcleifen und so weiter....und die untere lichtaustritskante darf nicht tiefer als ich glaube 46cm sein....

mfg
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**Reaper**
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Re: Bodenfreiheit

Beitrag von **Reaper** »

stvzo § 50 Absatz 3:
...Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm liegen...

wenn du keine tiefe stoßstange hast, nimm einfach die Scheinwerfer als richtwert und schau das dann nix schleift oder angeht
so hab ichs mit meinem gewinde gemacht und gabs keine probleme beim tüv.
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RDXSR

Re: Bodenfreiheit

Beitrag von RDXSR »

**Reaper** hat geschrieben:stvzo § 50 Absatz 3:
...Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm liegen...

So sieht es aus!! War am Freitag erst beim TÜV wegen meinem Fahrwerk!!!r
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