eintragungspflichtige anbauteile

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TeK

eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von TeK »

da ich selbst leider nicht so arg den plan von auto´s, tunen usw habe wollte ich euch mal fragen / bitten ... bzw den anreitz geben eine "liste" zu erstellen in der eintragungspflichtige anbauteile am auto aufgelistet sind

mein wissensstand ist wenn für die jeweiligen teile eine ABE vorliegt müssen diese teile nicht eingetragen werden.

aber wie siehts jetzt zum beispiel bei stoßstangen, heckschürzen und seitenschweller aus ?

meine freundin hat nämlich z.Zt. mit deren bei ebay gekauften schwellern wohl ein kleines problem. die dinger sind richtig stramm :-)

vielen dank für eure antworten und an die mod´s ... wär klasse wenn ihr die punkte / jeweiligen teile zusammen tragt :P

gruß

TeK
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an-tigra-vity
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Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von an-tigra-vity »

so ziemlich jede veränderung am auto ist eintragungspflichtig.
ausnahmen, wie du schon gesagt hast, sind ABE und EG.
Bei Seitenschwellern, sowie Heckstoßstangen gibt es meistens eine ABE. Für Frontstoßstangen meistens nur ein Teilegutachten.
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ice tiger
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Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von ice tiger »

Ein Problem hast du natürlich bei Teilen, die weder ABE, EG-Nummer, E-Prüfzeichen noch Teilegutachten besitzen.
Sowas kann man, wenn überhaupt,nur per Einzelabnahme eintragen lassen...Und das ist meist nicht billig bis unbezahlbar!

btw: Wir reden hier natürlich von ehrlich korrekten Eintragungen und keinem Hinterhof-Tüv!

mfg
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christian0812

Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von christian0812 »

an-tigra-vity hat geschrieben:so ziemlich jede veränderung am auto ist eintragungspflichtig.
ausnahmen, wie du schon gesagt hast, sind ABE und EG.
Bei Seitenschwellern, sowie Heckstoßstangen gibt es meistens eine ABE. Für Frontstoßstangen meistens nur ein Teilegutachten.


Da haste wohl recht..Seitenschweller und Heck haben meist ne ABE..
Fronten von Herstellern mit großem Namen, wie RIEGER zum Beispiel haben auch ne ABE.
Sonst haben fast alle Fronten nur nen Teilgutachten..wenn man pech hat nur ne Materialbescheinigung oder sogar garnix...

Aber darauf achten, dass selbst ne ABE eingetragen werden muss zum teil..das steht dann drin "ABE gilt solange wie der Rest des Fahrzeugs dem Serienzustand entsspricht..ansonst ne normale Anbaubestätigung..."
Und man sollte die Sachen alle in Kombination eintragen lassen, damit ist sichergestellt, dass es wirklich erlaubt ist.
Wie z.B dicke Felgen und fahrwerk..einzeln meist kein Thema, doch zsm ab und an mal Schwierigkeiten, da es zwar gerade eben noch nicht schleift,aba doch nicht in die Richtlinien passt..

Aber ne ganz klare Liste kann man nihct erstellen bei der Vielfalt an Zubehör und Tuninganbauteilen...
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Iceman
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Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von Iceman »

Da braucht man auch nicht alle möglichen Teile zusammenzutragen, da z.B. nicht alle Stoßstangen für vorne grundsätzlich eine ABE haben..da gibt es wie schon erwähnt zig Unterschiede, man muss halt schauen, was bei den Teilen an Papieren dabei ist und in diese Unterlagen dann einem Blick reinwerfen..
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Green-Tiger
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Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von Green-Tiger »

christian0812 hat geschrieben:Da haste wohl recht..Seitenschweller und Heck haben meist ne ABE..
Fronten von Herstellern mit großem Namen, wie RIEGER zum Beispiel haben auch ne ABE.
Sonst haben fast alle Fronten nur nen Teilgutachten..wenn man pech hat nur ne Materialbescheinigung oder sogar garnix...
Aber ein Materialgutachten ist fast nix. Da es nur das Material bescheinigt aber nicht das Bauteil an sich. Deswegen kann man Materialgutachten auch vergessen.
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FTBerlin
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Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von FTBerlin »

ich hab auch shcon diverse teile mit materialgutachten eintragen lassen.... und das jedes mal ohne probleme..... nur dann halt im rahmen der einzelabnahme und die kam denn halt um die 100 eus
man kann halt nicht pauschal sagen das kost so und so viel..... selbst ne anbauabnahme kann wenn sie umfangreich bzw etwas länger dauert bisl teurer werden....
man kommt dabei ums fragen nicht herrum.... und da fragt man halt ab besten den tüv/dekra
die geben dann verlässliche auskunft
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christian0812

Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von christian0812 »

TiGrA-Army hat geschrieben:Aber ein Materialgutachten ist fast nix. Da es nur das Material bescheinigt aber nicht das Bauteil an sich. Deswegen kann man Materialgutachten auch vergessen.

deswegen hab ich ja auch das "nur" beigeschrieben...
das einzige was man bei so nem teil immer eingetragen bekommt ist ein angeschweißter böser blick von kante zu kante..
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TeK

Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von TeK »

hmmm ... na "klasse" :-D

na denn mal recht herzlichen dank für eure antworten.

mal sehen ob das mit den schwellern klappt ;-)

gruß

TeK
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an-tigra-vity
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Re: eintragungspflichtige anbauteile

Beitrag von an-tigra-vity »

ja haste denn keine unterlagen zu dem schweller ?
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