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Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 13:23
von Banane
Hey,
ich habn kleines Problem...
siehe da:
http://file.qip.ru/file/64562259/a233cd97/DSC_8100.html
Wie hoch komm ich mitm kw gewinde? bei mir sind vorne aufm gewinde so wie schläuche o.ä. kann ich die wegmachen?
lG Jan
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 13:27
von an-tigra-vity
so hoch, wie es dein tüv geprüfter verstellbereich erlaubt ??
aber 5 cm wirste sicherlich noch rausholen können.
respekt...geiles bild

Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 13:29
von Banane
Und was mach ich mit diesem schlauch, oder plastik hülle? Also das ding was über das gewinde gezogen is? Kann ich das wegschneiden? oder kann man das so irgendwie entfernen?
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 14:06
von GSI-Town
Das ist zum Schutz der Feder damit die Windungen nicht aneinander reiben und sich in Rost auflösen
wenn de willst kannst die natürlich einfach runterschneiden

Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 14:38
von Gladbacher
hi
laut tüv:
Bodenfreiheit
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
Scheinwerfer & Co.
Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen bzw. Scheinwerfern. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch Grenzmaße vorgeschrieben, die weder unter- noch überschritten werden dürfen:
- Frontscheinwerfer 500 mm
- Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350 mm
- Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger 500 mm
- Nebelscheinwerfer 250 mm
- Tagfahrleuchten 250 mm
- Seitenmarkierungsleuchten 250 mm
- Nebelschlussleuchte 250 mm
- Rückfahrleuchte 250 mm
- Rückstrahler hinten 350 mm
Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.
Sonstiges
Ist am Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut, so muss das Maß von Kugelmitte bis Fahrbahn bei voll beladenem Fahrzeug zwischen 350 mm und 420 mm liegen.
Für eine Änderungsabnahme müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
- Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
- Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das Fahrzeug genehmigt sein.
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 17:13
von Fummy
Wenn ihn jetz hochschraubst, mußt es aber neu eintragen lassen...und natürlich die Spur wieder neu einstellen lassen
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 17:54
von Vipersven
Gladbacher hat geschrieben:hi
laut tüv:
Bodenfreiheit
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
Scheinwerfer & Co.
Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen bzw. Scheinwerfern. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch Grenzmaße vorgeschrieben, die weder unter- noch überschritten werden dürfen:
- Frontscheinwerfer 500 mm
- Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350 mm
- Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger 500 mm
- Nebelscheinwerfer 250 mm
- Tagfahrleuchten 250 mm
- Seitenmarkierungsleuchten 250 mm
- Nebelschlussleuchte 250 mm
- Rückfahrleuchte 250 mm
- Rückstrahler hinten 350 mm
Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.
Sonstiges
Ist am Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut, so muss das Maß von Kugelmitte bis Fahrbahn bei voll beladenem Fahrzeug zwischen 350 mm und 420 mm liegen.
Für eine Änderungsabnahme müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
- Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
- Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das Fahrzeug genehmigt sein.
Also bei mir hat der TÜV nur geschaut das ich das Maß zwischen Radmitte zur Radlaufkante nicht unterschreite (also max. v/h 300/325mm wie es auch in der ABE drin steht) und hat´s mir eingetragen.
Sind diese maße die vom TÜV kommen nicht nur Richtmaße also kein muss?
MfG Sven
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 12:20
von Banane
danke schonmal!
also kann ich den Plastik schutz wegschneiden? Ist es dann empfohlen das ganze etwas zu fetten?!
lG Jan
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 12:45
von ice tiger
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
Das ist aber nur eine Richtlinie...
D.H. Selbst wenn die Ölwanne auf dem Asphalt kratzt, könnte der Prüfer das trotzdem eintragen und es wäre auch nicht illegal...vorausgesetzt, die Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen werden eingehalten...also 50cm Lichtaustrittskante usw...
Das schließt sich ja aber in den meisten Fällen eh aus...
Theoretisch muss ich aber der Auffassung Recht geben, dass du es wieder abnehmen lassen müsstest, wenn du dein Gewinde wieder hochschraubst...Zwecks geänderter Fahrzeughöhe, die ja auch im Schein korrekt vermerkt sein muss....
Allerdings wird das im Winter wohl KAUM einen von der Rennleitung interessieren, wenn einer sein Fahrwerk hochgeschraubt hat, um den Verkehr wegen der Schneemassen nicht mit seinem Schneeschieber zu behindern.
Warum willst du die Plasteschläuche an den Federn denn wegschneiden? Stören die beim Hochschrauben?? Oder meinst du nen Plasteschutz auf dem Gewinde?
Hmm...würde den nicht wegschneiden, wenn's nicht sein muss...Allerdings würd ich's schon fetten, wenn du es denn unbedingt wegschneiden musst...
mfg
Re: Wie hoch komm ich mitm KW Gewinde?
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 13:11
von carava
laut tüv:
Bodenfreiheit
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
Das schafft hier aus dem Forum doch bestimmt fast keiner hier .
