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Halbschalensitze
Verfasst: Sa 7. Feb 2009, 22:37
von corsa_racer
Hallo
Müssen halbschalensitze eingetragen werden wenn sie Klappbar sind?? Wie ist das mit Seitenairbags??
Re: Halbschalensitze
Verfasst: Sa 7. Feb 2009, 23:11
von jitmo
jap müssen eingetragen werden, seitenairbags eventuell abklemmen/austragen lassen
jitmo
Re: Halbschalensitze
Verfasst: So 8. Feb 2009, 12:15
von corsa_racer
gibt es da probleme wegen den Airbags??
Re: Halbschalensitze
Verfasst: So 8. Feb 2009, 13:02
von Acki
Nein, wenn ein Airbag-Rückrüst-Kit mit Gutachten verbaut wird machen die TÜV-Prüfer normalerweise keine Probleme.
gruß Acki
Re: Halbschalensitze
Verfasst: So 8. Feb 2009, 15:55
von UltraFloh
Hab dir mal was rausgesucht vom TÜV Rheinland.
Sitze
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).