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Corsa B - Eintragungen wann notwendig?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 02:42
von Corsab1200
Hey,

ich habe bisher noch nicht wirklich viel an meinem Corsa getuned ^^
Ich hab bisher nen Schriftzug von 'ner Band hinten drauf, nen K&N Performance Luftfilter eingebaut und nen Jom 2x76 ESD drunter...Die Tage wa ich bei nem Ersatzteilhändler und wollte mir nen Gebrauchten GSI Spoiler holen ( hoffe ihr wisst was ich meine, diese Heckrahmen wo wahlweise die 3. Bremsleuchte bzw Scheibenwischwasseranlage dran sitzt ) und dazu nen Bösen Blick von Kamei, dann habe ich erfahren dass man irgendwann tortz ABE's bzw E-Nummern, beim TÜV ne gesammt abnahme machen lassen muss ?
Ab wann ist so etwas dnn erforderlich ?

Mfg

Re: Corsa B - Eintragungen wann notwendig?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 04:04
von TBX
erstmal willkommen im forum!
Corsab1200 hat geschrieben:Schriftzug von 'ner Band
eintragungsfrei :D
Corsab1200 hat geschrieben:K&N Performance Luftfilter und nen Jom 2x76 ESD
wenns ein offener luftfilter ist, ist beides zusammen nicht zulässig.
Corsab1200 hat geschrieben:GSI Spoiler
eintragungsfrei, da originalteil
Corsab1200 hat geschrieben:Bösen Blick von Kamei
da ist ne abe dabei, also ebenfalls eintragunsfrei.
Corsab1200 hat geschrieben:dann habe ich erfahren dass man irgendwann tortz ABE's bzw E-Nummern, beim TÜV ne gesammt abnahme machen lassen muss ?
Ab wann ist so etwas dnn erforderlich ?
eintragungen sind immer dann erforderlich, wenn
- das im gutachten gefordert wird
- eine änderung ein anderes gutachten beeinflusst (felgen & fahrwerk z.b.)
- man selbst was baut und dafür kein gutachten hat (viel glück beim tüv)

Re: Corsa B - Eintragungen wann notwendig?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 13:41
von Corsab1200
Upps,

Tschuldigung ^^ Und danke für das Willkommen heißen x)

Öhm also der JOM hat ne ABE, der K&N Luftfilter ist kein Pilz bzw nicht offen, is "nur" so ein Baumwoll-Tauschfilter ? Für den Original Luftfilterkasten ^^
Das mit den Gutachten und der änderung weiß ich.
Ich meinte aber mal gehört zu haben, dass wenn man sag ich mal Schürze,Schweller,Auspuff,Spoiler,Scheinwerfer,Tieferlegung und alles umgebaut hat man das beim TÜV tortz vorhanden seins einer ABE/Genehmeigung als gesammt-Paket vorstellen muss ?
Oder Gilt das wirklich nur, wie du schon sagtest, wenn ein Eingebautes teil, das Gutachten eines anderen beeinflusst ?

Re: Corsa B - Eintragungen wann notwendig?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 20:43
von N.Corsa
Das gilt nur für eine ABE wenn die durch keine andere Änderung aufgehoben wird.
Einfach mal die ABE/Gutachten lesen, da steht das alles drin!!!!

Re: Corsa B - Eintragungen wann notwendig?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 22:44
von Corsab1200
Hmm ok, dass das in den ABE's steht wusste ich auch^^ Dachte nur dass man ab nem bestimmten zeitpunkt trotzdem hin müsste ;)
Danke für die Antworten^^