Wieder austragen?
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Wieder austragen?
Musste nun zum TÜV und habe das von einer Werkstatt direkt machen lassen da auch Bremsen gemacht und Mitteltopf geschweißt werde musste.
Naja jedenfalls hat der TÜV Mensch meine Kombination aus KN57i Kat (eingetragen) und Sport-ESD bemängelt da dies verboten sei (?) .
Habe das zwar bis dato nicht gewusst und fahre damit auch schon 10 Jahre wobei nie was gesagt wurde vorher vom TÜV aber gut.
Jetzt überlege ich den alten Luftfilterkasten wieder einzubauen und meine frage ist, ob ich den Sport-Luftfilter zwingend wieder austragen lassen muss oder ob das im Fahrzeugschein stehen bleiben kann?
Danke und Gruß
Naja jedenfalls hat der TÜV Mensch meine Kombination aus KN57i Kat (eingetragen) und Sport-ESD bemängelt da dies verboten sei (?) .
Habe das zwar bis dato nicht gewusst und fahre damit auch schon 10 Jahre wobei nie was gesagt wurde vorher vom TÜV aber gut.
Jetzt überlege ich den alten Luftfilterkasten wieder einzubauen und meine frage ist, ob ich den Sport-Luftfilter zwingend wieder austragen lassen muss oder ob das im Fahrzeugschein stehen bleiben kann?
Danke und Gruß
- Green-Tiger
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Re: Wieder austragen?
Ich denke das es drin stehen bleiben kann, da es sowieso verboten ist. Wenn dann einer sieht das der Kasten drin ist, sollte das gehen.
Re: Wieder austragen?
Ok, wenn es drin bleiben "kann" dann lasse ich es auch so. Habe mittlerweile auch ein wenig gegoogelt und es ist ja tatsächlich so, dass es verboten ist und da ich es nun weiß, schmeisse ich den Luftfilter raus und der originale kommt wieder rein. Bin ja auch keine 18 mehr, da müssen solche Jugendsünden nicht mehr sein. ;-)
- Green-Tiger
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Re: Wieder austragen?
Wenn dann kauf dir den Austauschfilter von K&N. Kostet nicht die Welt und muss auch nich allzuoft sauber gemacht werden.
Re: Wieder austragen?
Die Kombination ist nicht grundsätzlich verboten, es muss halt nur zusammen geprüft und eingetragen sein.
- Green-Tiger
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Re: Wieder austragen?
Iceman hat geschrieben:Die Kombination ist nicht grundsätzlich verboten, es muss halt nur zusammen geprüft und eingetragen sein.
Hängt dann aber soweit ich weiß mit einer Geräuschmessung zusammen.
Re: Wieder austragen?
Das stimmt wohl und die Kosten dafür liegen wohl so bei 220-400 Euro und das ist mir für ein bisschen mehr Geräusche 220-400 Euro zuviel.
Re: Wieder austragen?
Wurde es nur bemängelt oder hast du deswegen keinen Tüv bekommen? Wenns nur ein geringer Mangel war, würd ich das ignorieren. Du hast für die Abnahme schließlich mal Geld bezahlt. Nur weil sich da innerhalb den letzten 10 Jahren was geändert hat, würde ich mir da nicht auf der Nase rumtanzen lassen.
- Insomaniac
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Re: Wieder austragen?
Der punkt ist wenn der Luftfilter in verbindung mit dem Auspuff eingetragen ist, dann darfst du es lassen dan wurde es warscheinlich eingetragen bevor das Verboten wurde.
Wenn aber der Auspuff und der Luftfilter einfach nur Eingetragen sind ohne diesem in verbindung mit zusatz dann ist die Eintragung nicht rechtens und du musst ein was wider Ausbauen und austragen lassen.
MFG
Wenn aber der Auspuff und der Luftfilter einfach nur Eingetragen sind ohne diesem in verbindung mit zusatz dann ist die Eintragung nicht rechtens und du musst ein was wider Ausbauen und austragen lassen.
MFG
Re: Wieder austragen?
Es wurde wohl nur vom TÜV bemängelt aber nichtmal in der TÜV-Prüfbescheinigung aufgeführt. Ich bin zwar trotzdem durch die TÜV Prüfung gerasselt aber das lag einzig und alleine daran, dass der Wagen durch die Abgasuntersuchung gefallen ist, da der Kat ausgebrannt ist. Muss mir jetzt erst noch nen neuen Kat besorgen um die Plakette zu kriegen. :-(Amok hat geschrieben:Wurde es nur bemängelt oder hast du deswegen keinen Tüv bekommen? Wenns nur ein geringer Mangel war, würd ich das ignorieren. Du hast für die Abnahme schließlich mal Geld bezahlt. Nur weil sich da innerhalb den letzten 10 Jahren was geändert hat, würde ich mir da nicht auf der Nase rumtanzen lassen.
Also, den Auspuff habe ich seit 10 Jahren dran, wurde aber nicht eingetragen da ja das Gutachten ausreichte. Danach habe ich den K&N eingebaut und auch eintragen lassen und da hat der Tüv-Prüfer nichts gesagt bezüglich ESD und K&N. Die Eintragung war glaube ich so ~2002-03.Insomaniac hat geschrieben:Der punkt ist wenn der Luftfilter in verbindung mit dem Auspuff eingetragen ist, dann darfst du es lassen dan wurde es warscheinlich eingetragen bevor das Verboten wurde.
Wenn aber der Auspuff und der Luftfilter einfach nur Eingetragen sind ohne diesem in verbindung mit zusatz dann ist die Eintragung nicht rechtens und du musst ein was wider Ausbauen und austragen lassen.
MFG
Austragen lassen ist Pflicht? Verdammt, als wenn die Reparatur nicht schon teuer genug ist. :-(