Polizeikontrolle

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petermz

Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

Hallo ich habe ne Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Als ich mit meinem Corsa auf Testfahrt war, bin ich wie so oft in eine Kontrolle geraten.
Der Polizist, den kenne ich ganz gut und ist bekannt als einer der Ahnung hat und hat den Ruf "Hart aber Fair" zu sein, hat folgendes bemängelt.
Die Felgen stehen ganz minimal (höchstens 1cm, eher weniger) über und das dürfte so nicht sein. Nun sind aber sowohl Rad/Reifen Kombination, als auch das Fahrwerk und die bearbeiteten Radläufe eingetragen.
Er hat mich letztlich fahren lassen, aber wie ist das rechtlich zu beurteilen? Früher war es die Lauffläche die bedeckt sein musste, und heute alles.....soweit hab ich es verstanden, aber wie ist es mit denen, die es irgendwann mal eingetragen bekommen haben?
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corsoc

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von corsoc »

Mir wurde letztens beim TÜV gesagt das garnichts mehr raus schauen darf .. :(
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VTJ One
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Re: Polizeikontrolle

Beitrag von VTJ One »

bis zu einem bestimmten baujahr (glaub 98) reicht es, wenn die lauffläche abgedeckt ist, bei allen ab 98/99 MUSS auch die felgenkante abgedeckt sein...

und egal, was du alles eingetragen hast: die polizei in der kontrolle hat das letzte wort. wenn denen was nich passt (obwohl es so vom tüv eingetragen wurde), kriegen die dich dran wenn sie wollen - klingt scheiße, ist aber so (leider)
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petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

corsoc hat geschrieben:Mir wurde letztens beim TÜV gesagt das garnichts mehr raus schauen darf .. :(
Ja das scheint auch so zu sein, aber mir geht es nur darum, was mit denen ist die es so ganz regulär eingetragen bekommen haben, als es noch erlaubt war?
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Green-Tiger
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Re: Polizeikontrolle

Beitrag von Green-Tiger »

petermz hat geschrieben:Ja das scheint auch so zu sein, aber mir geht es nur darum, was mit denen ist die es so ganz regulär eingetragen bekommen haben, als es noch erlaubt war?

Wenn der Polizist "Nö" sagt, ist es "Nö"! Also umändern. Denn wenn der dich nochmal so erwischt gibts bestimmt mehr als nur eine Verwarnung.
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petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

VTJ One hat geschrieben:bis zu einem bestimmten baujahr (glaub 98) reicht es, wenn die lauffläche abgedeckt ist, bei allen ab 98/99 MUSS auch die felgenkante abgedeckt sein...

und egal, was du alles eingetragen hast: die polizei in der kontrolle hat das letzte wort. wenn denen was nich passt (obwohl es so vom tüv eingetragen wurde), kriegen die dich dran wenn sie wollen - klingt scheiße, ist aber so (leider)


Kommt drauf an. Das mag sicherlich auf manche Dinge zutreffen wie z.B. einen Auspuff der ordentlich Krach macht, denn da ist es offensichtlich das dies nicht legal sein kann. Aber wie sieht es mit Dingen aus, die man gar nicht selbst ändern kann? Auspuff kann ich mir eintragen lassen und danach mach ich ihn Leer, oder ich lasse mir schwarze Rückleuchten eintragen und mache dann die originalen drauf und lackiere sie Rabenschwarz.
Bei einer Rad/Reifenkombi in Verbindung mit Fahrwerk ist das nicht so einfach, denn wenn das legal eingetragen wird, dann hat das Hand und Fuß.
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JC88

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von JC88 »

petermz hat geschrieben:Kommt drauf an. Das mag sicherlich auf manche Dinge zutreffen wie z.B. einen Auspuff der ordentlich Krach macht, denn da ist es offensichtlich das dies nicht legal sein kann. Aber wie sieht es mit Dingen aus, die man gar nicht selbst ändern kann? Auspuff kann ich mir eintragen lassen und danach mach ich ihn Leer, oder ich lasse mir schwarze Rückleuchten eintragen und mache dann die originalen drauf und lackiere sie Rabenschwarz.
Bei einer Rad/Reifenkombi in Verbindung mit Fahrwerk ist das nicht so einfach, denn wenn das legal eingetragen wird, dann hat das Hand und Fuß.
Nicht wenn der Polizist in der Kontrolle mit dem eingetragenen nicht einverstanden ist. Er zweifelt es an und peng, legal eingetragen oder nicht...
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petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

Green-Tiger hat geschrieben:Wenn der Polizist "Nö" sagt, ist es "Nö"! Also umändern. Denn wenn der dich nochmal so erwischt gibts bestimmt mehr als nur eine Verwarnung.
Nö nit ganz, denn ein Polizist ist kein Richter :) Er kann mich zum Gutachter bzw TÜV schicken, nicht mehr und nicht weniger. Er steht nicht über dem Gesetz. Ich habe eine legale Eintragung, somit habe ich meine Pflichten laut StVO genüge getan. Er hat was gegen die Eintragung und kann diese in Frage stellen, das würde dann ein Gutachter oder der TÜV entscheiden.
Hier ist nur die Frage ob Bestandsschutz gibt oder nicht, und auf diese Frage habe ich noch keine Antwort gefunden.

Ich frage hier nicht weil ich darauf bestehen will, sondern einfach wie die rechtliche Situation aussieht.......reines Interesse. Die Radläufe habe ich schnell noch nen Zentimeter raus geholt, daran soll es sicherlich nicht scheitern. Nur ich kann mir da Rad/Reifen Kombis vorstellen, bei denen man nicht so einfach Nacharbeiten kann, wo es dann Richtig teuer wird.......was machen die?
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Iceman
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Re: Polizeikontrolle

Beitrag von Iceman »

Green-Tiger hat geschrieben:Wenn der Polizist "Nö" sagt, ist es "Nö"! Also umändern. Denn wenn der dich nochmal so erwischt gibts bestimmt mehr als nur eine Verwarnung.

Immer langsam, faktisch hat der Polizist ihm nicht schriftliches (z.B. Mängelkarte) gegeben, also wird er schon wissen warum nicht.
Und nur weil ein Polizist sagt "so gefällt mir das nicht" heißt das u.U. auch nicht viel, wichtiger ist was im Zweifelsfall der TÜV Prüfer sagt wenn´s hart auf hart kommt.
Von daher würde ich jetzt da nichts drauf geben, erst Recht nicht wenn die Eintragung schon vor einigen Jahren eben nach der alten Regelung gemacht wurde.

Wurde bei irgend jemanden hier schon mal der richtige BB nach der regulären Eintragung in Frage gestellt so das man ihn runter reissen sollte?
Mir ist da niemand bekannt..
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petermz

Re: Polizeikontrolle

Beitrag von petermz »

Wie gesagt er hat mich fahren lassen, weil er mich schon seit vielen Jahren kennt und weiß das ich mich an die Regeln halte, zumindest an die, die mit legalen Eintragungen zu tun haben. Ich bin schon immer mit Fahrzeugen unterwegs, die nicht mehr dem Original entsprachen. Aber er war sich selbst nicht sicher, zumindest hat er den Eindruck gemacht, als ich ihm mit der "alt" Eintragung konfrontierte.
Wenn er sich sicher gewesen wäre, dann hätte er mir eine Mängelkarte gegeben, schon allein aus dem Grund, das er endlich mal eine Bestätigung für seine endlosen Kontrollen gegen mich bekommen hätte.
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