Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

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Xupy

Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Xupy »

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD ... eNumber=27

würde mich interessieren wie er das gemacht hat? er hat ein Steinmetz Sportauspuff verbaut und einen K&N 57i Luftfilterkit! ist das denn erlaubt? falls ja wie geht das?
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Green-Tiger
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Green-Tiger »

Einzelabnahme mit Geräuschmessung, wenn überhaupt. Aber generell ist das verboten.
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SickSaint

Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von SickSaint »

Kommt immer auf den Prüfer an. Mein Tüvprüfer trägt das in Verbindung ein wenn der Auspuff eine ABE und der Luftfilter ein Gutachten hat. Das ist übrigens kein Hinterhoftüv.
gruß Sven
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Iceman
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Iceman »

Bei mir werkelt auch ein 57i Kit zusammen mit dem Lexmaul Krümmer und der DSOP Anlage, ist alles vom normalen Tüv hier eingetragen.
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Xupy

Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Xupy »

jo ich denke mal das es keine weiteren probleme geben sollte solang sich das alles in grenzen hält! aber ich hab gehört das dieser K&N Luftfilter richtig krach machen soll! Ich könnte doch einfach zu einem Tüv prüfer und fragen ob das erlaubt wäre bzw eingetragen bekomme? bevor ich mir den jetzt kaufen oder? wär schon ne geile sache! Bastuckanlage und so ein K&N machen bestimmt was her :D
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der Tuningfuzzy
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von der Tuningfuzzy »

Bei mir auch so eingetragen, DSOP Anlage ab Kat, mit offenem Luffi! Bei einem c20xe!
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Green-Tiger
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Green-Tiger »

Erlaubt ist es trotzdem nicht.

Beide Gutachten beziehen sich ausschließlich auf ein serienmäßiges Fahrzeug.
ABE des Luft ungültig, da der Wagen mit einem Sportauspuff nicht mehr serienmäßig ist.
EG-BE des Auspuff ungültig, das der Wagen mit einem Sportlufti nicht mehr serienmäßig ist.

Du hast für beide Teile somit kein gültiges Gutachten.

Du hast somit zwei Fahrzeugteile ohne Zulassung.


Wenn du mit beiden Sachen rumfährst gibt es Punkte.

Drei Stück wegen Fahren mit einem Fahrzeug ohne BE.
Zusätzlich noch 50 Euro Bußgeld + 26,50 Verwaltungskosten + Probezeitverlängerung und Nachschulung (für die, die noch Probezeitler sind und damit den ersten Verstoß begehen), ansonsten noch Verbot der Weiterfahrt, Sicherstellung (Abschleppkosten) und Zwangsuntersuchung bei einem Sachverständigen (Kosten)

Also lieber entweder offenen Luftfilter ODER Sportauspuff. Eine Austauschmatte macht ja auch was her ;)
Gabber-Tigra
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Gabber-Tigra »

Hier geht es um die Frage wie ER das eingetragen bekommen hat...

Schonmal daran gedacht das die Eintragung eventuell VOR der Änderung (ab dem Tag wo es unzulässig war) gemacht wurde?
....
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Green-Tiger
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Green-Tiger »

Gibt es viele Möglichkeiten.

1.Hinterhof TüV (trägt alles ein)
2.Er hat wirlich die 400 für die Geräuschmessung bezahlt.
3.Dem sein TüV hatte keine Ahnung.

Selbst wenn es davor war, ist es nicht mehr erlaubt ;) Ich müsste ja auch Teile abbauen wenn es verboten wurde. Alu Spoiler müssen auch abgebaut werden weil sie erst nachträglich verboten wurden. Wieso sollte es da anders sein?
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Amok
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Re: Ist das erlaubt? K&N 57i Luftfilterkit und Sportauspuff? siehe hier!!!

Beitrag von Amok »

Ach Tiger, erzähl doch nicht so ne Kacke ...

Woher hast du denn das Halbwissen, dass eine Geräuschmessung 400euro kostet? Wir haben damals auch am c20ne einen K&N Filter in Verbindung mit ner Remus Anlage eingetragen, und dabei eine Geräuschmessung gemacht, und das kostet LANGE keine 400euro. Und das ist gerade mal 3-4 Jahre her.

Zu den Behauptungen mit dem "müssen auch abgebaut werden weil sie erst nachträglich verboten wurden" sag ich mal nix, vielleicht solltest du dich diesbezüglich mal richtig informieren. Bestandsschutz ist das Zauberwort.
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