ab dem 01.07.2012 gibt es keine geringfügigen Mängel mehr. Selbst das nicht funktionieren der Standlichbeleuchtung ist dann ein "grober Mangel". Erst nach Schadenbehebung gibt es die Plakette. - Denne -

Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Wo sind wir hier denn? Im Kindergarten?Wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die auch noch mit mit einer 20-prozentig höheren Gebühr zu Buche schlägt. Auweia! Daneben droht, wie bisher auch, eine Geldbuße durch die Polizei.