Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

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Finni

Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von Finni »

Moin, irgendwie finde ich auf diese Frage keine Antwort:

Standard beim Corsa B ist ja wohl nur eine Nebelschlussleuchte links, die Öffnung für die Nebelschlussleuchte auf der rechten Seite ist zu klein für eine Glühllampe und auch der Kontakt in der Fassung ab Werk verbogen. Quizfrage: kann man nun den Rückscheinwerfer entsprechend behandeln für die zweite Leuchte oder bekommt man dann Probleme mit der ABE? Witzigerweise ist die Fassung verdrahtet und hat auch Strom, nicht mal Strippen muss man ziehen.

Denke zwar nicht, dass irgendeiner auf die Idee kommt hinter die Verkleidung zu schauen... aber es soll ja TÜV-Prüfer und Sherrifs geben die sehr gute Modellkenntnis haben und dann eventuell mal neugierig werden, alles schon passiert. :)
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Dr.Corsa
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von Dr.Corsa »

Hi!

Die Suche benutezen! Es gab mal n Workshop dazu. RL ausbauen udn mit nem Lötkolben den Kunststoff weg machen. Oder eine neue kaufen, bei deir die 2te Lampe geht z.B. aus England. Die ABE erlischt nicht, wenn due die Rückleuchte nicht schrottest, denn es ist erlaubt 2 zu haben. Vorgeschrieben ist aber blos nur eine und die Hersteller wissen und sparen. Bei meinem 5 türer habe ich ganz einfach die 2te Lampe reingetan. Seit dem 4 Tüvtermine ohne Probleme.

Gruß
Micha
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Finni

Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von Finni »

Supi, die Suche liefert mir nen Link zu Team Corsa, und? Da steht auch nichts zur rechtlichen Situation drin. Das klingt mir zu vage. Bleibt ja eine bauliche Veränderung an einem Bauteil, die Scheinwerfer haben nicht ohne Grund eine Prüfnummer. Wie gesagt, wenn es nur drum ginge es zu machen wäre das ne Sache von 10 Minuten, meine Frage war aber eine Andere.

Ist eigentlich im Scheinwerfer ansonsten alles drin oder haben die in der Plastikpresse auch die Geometrie für das rote Glas geändert? :) Aber da wird wohl das Verschließen vom Lampenloch einfacher gewesen sein.
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HoLLe
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von HoLLe »

also...wenn du auf das rein rechtliche hinaus willst, hast du dir deine antwort schon selber gegeben.
das ist so natürlich nicht erlaubt und die veränderung der art und güte sowie funktionsweise des
geprüften bauteiles, lässt in den fall streng genommen die BE erlöschen!
wer was anderes sagt - lügt ;)
habe schon lichttechnische gutachten machen lassen und daher...
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Finni

Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von Finni »

Ah, also doch. :) Na das wollte ich doch nur wissen. Vor ein paar Monaten kam etwas ähnliches im TV: Auffahrunfall, der hinten rein gefahren ist war zu schnell. Der Gutachter stellt nicht zugelassene Bremslichter fest, Teilschuld 75% + Versicherung will das Geld wieder, weil keine ABE.

Sooo wichtig ist die 2. Lampe dann auch nicht ;)
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Raser16V
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von Raser16V »

Das ist nicht ganz korrekt, schau dir die Rückleuchten an, die Schwarzen Irmscher Rückleuchten hatten zb auf beiden Seiten die Kennzeichnung für die Nebelschlußleuchte, daher zulässig. Da muß irgendwas mit ...F stehen, vergleich dies mal mit der Linken, ist das F drauf, ist die Nebelschlußleuchte rechts zuläsig. Kabel ziehen, Fassung öffnen fertig.

MFG Bernd
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HoLLe
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von HoLLe »

wow...hat irmscher die B´s ab werk ausgestattet?...von nachrüstung stand in dem post ja nichts?!
bei dem sachstand ist das was anderes.
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Raser16V
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von Raser16V »

War grad im Keller, die originalen haben das F nur links, Umrüstung möglich aber nicht legal.
Wollt nur sagen das es einige RL gibt wo es möglich ist.

MFG Bernd
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CCSS
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von CCSS »

Abend.

Was ist denn der Sinn einer zweiten NSL? Die eine funzelt doch schon ganz nett... :D
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ti96
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Re: Zweite Nebelschlussleuchte im "Eigenbau"?

Beitrag von ti96 »

Symmetrische Optik.
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