"TÜV Nord STRASSENVERKEHR GmbH"
Die angesprochenen Türausstiegs-, Motorraum- und Kofferraumbeleuchtungen sind, wie Sie bereits richtig aufgezeigt haben, dann zulässig, wenn sie während der Fahrt kein Licht nach außen wirkend abstrahlen können. Es wäre daher möglich diese Leuchten über (Tür-) Kontaktschalter zu betätigen. Die Leuchten selbst müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GmbH
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DEKRA Automobil GmbH
Montage von Neonröhren im Fussraum
Sehr geehrter Herr,
die Schaltung von Neonröhren als Innenbeleuchtung, wie beschrieben, ist
nicht zu beanstanden. Beachtet werden muß allerdings, dass die Leuchten
nicht so angebracht sind, dass sie im Fußraum stören/behindern. Ein
Betrieb während der Fahrt ist wegen der Blendwirkung nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Reiners
Dipl.Ing (FH)
Kfz-Sachverständiger
Niederlassungsleiter
DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung Aachen
Rottstr. 41
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