Andre81 hat geschrieben:So habe jetzt mal Ergebnisse zum abliefern! Also per Gericht Bochum konnte der Händler dieses "versteckte" Verschleissteil nicht sehen und somit ist er nicht richtig haftbar, es kam dann aber am Ende so das da der Kauf so kurz her ist es eine Werkstatt nach seiner Wahl machen muss und er muss die Hälfte dazu geben. Es kostet 2100€ und er muss dann also 1050€ dazu geben..., naja hatte mehr erhofft aber besser als gar nix...
senf! ein zahnriemen ist kein "verstecktes" verschleissteil..so ein gelaber. da gibt es ein FESTES wechselintervall wie bereits erwähnt und wenn der zahnriemen nicht gewechselt wurde, dann ist es kein "verstecktes" verschleissteil, sondern ein längst verschlissenes!!! und damit ist das auto mit einem schweren mangel verkauft werden. du kriegst auf alle fälle recht, lass dich nicht auf einen faulen kompromiss wie etwas 50% oder so nen mist ein.
geh hin, sag ihm entweder nimmt er das auto zurück und du kriegst geld oder lässt es bei opel reparieren und er bezahlts, ansonsten kommt der anwalt, fertig.