Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Fragen, Probleme, Berichte und Tipps

Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers

Benutzeravatar
Iceman
Senior
Beiträge: 5494
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 16:09
Kontaktdaten:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Iceman »

Kann man so oder so sehen..ich war mit den H&R 35mm auch ein gutes Stück unter den 50 cm ... und das waren nur 35mm Federn..
Benutzeravatar
FTBerlin
Senior
Beiträge: 1675
Registriert: Mi 17. Dez 2003, 23:59
Kontaktdaten:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von FTBerlin »

Rastamann hat geschrieben:

Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.

die reflektorunterkante is relativ wurscht. wichtig is die lichtaustritskante..... danach wird gemessen und dann auch gegangen!
Benutzeravatar
Daikon

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Daikon »

Hmm, wenn ich mir das hier so anhöre habe ich letztens richtig Glück gehabt mit der Felgen / FW Eintragung. Der hat sich nur die Nummer der Federn angeguckt und die Reifengröße+Felgen. Nichts mit aufm Bock fahren oder Testfahrt. 5Min und ich hatte alles eingetragen.
Benutzeravatar
nex81

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von nex81 »

Gehts hier um die Eintragung des FW oder um die HU?

Wenns nämlich um die HU geht, dann einfach hochschrauben, hinfahren, abnehmen lassen, und zu Hause wieder runterschrauben.

Wenn du das FW aber noch nicht eingetragen hast dann musst du dir wohl nen anderen TÜV suchen, auch wenns dann trotzdem nicht legal ist :P

Gruß
Jan
Benutzeravatar
Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

Meinen Sohn den Corsaconni haben die blauen gesehen und sofort mit Blaulicht verfolgt haben in gestellt und sofort die Scheinwerferunterkante
mit den Zollstock gemwssen war 45 cm sofort stillgelegt und zum Tüv geschleppt
war alles eingetragen von tüv aber trotzdem stillgelegt. Mein Sohn hat dafür 3 Punkte bekommen 148Euro Strafe und mußte 4mal zum Tüv da die Bullen keine ruhe gegeben haben haben sogar den Bericht von der Dekra angezweifelt und der Prüfer mußte sogar zur polizeidienststelle.
Benutzeravatar
n1ck

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von n1ck »

aus dem namen "corsaconni" schließe ich, dass er nen corsa gefahren hat - da ist das ja prinzipiell ne ganz andere sache, mit der scheinwerferunterkante, oder?

und - wie tief war das auto denn, dass die polizei ihn verfolgt und direkt angehalten hat? ich meine - übertriebenes tuning fällt ja auch auf, nen kollege von mir fuhr nen tigra mit 90-60 tieferlegung (eigene angabe :P) und wurd damit nur dumm angeguckt - stillgelegt haben die den nie.
Benutzeravatar
nex81

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von nex81 »

n1ck hat geschrieben:aus dem namen "corsaconni" schließe ich, dass er nen corsa gefahren hat - da ist das ja prinzipiell ne ganz andere sache, mit der scheinwerferunterkante, oder?
Nö :P
Wenn die Polizei meinen Astra im Auge hätten, dann müssten die auch nur eben den Zollstock ansetzen und schon hätte ich 3 Punkte und nen Mängelbericht.
und - wie tief war das auto denn, dass die polizei ihn verfolgt und direkt angehalten hat? ich meine - übertriebenes tuning fällt ja auch auf, nen kollege von mir fuhr nen tigra mit 90-60 tieferlegung (eigene angabe ) und wurd damit nur dumm angeguckt - stillgelegt haben die den nie.
Die Polizei kann ein Auto auch nicht stillegen weil es "zu tief" ist. Das sind ja nur Richtlinien, das mit den 50cm zur Reflektoruntekante ist aber fakt!

Gruß
Jan
Benutzeravatar
n1ck

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von n1ck »

ich meinte auch, dass man den corsa wahrscheinlich noch ein stück tiefer legen kann, bevor man unter diese magische 50cm grenze kommt...
aber genaueres weiß ich auch nicht :)
Benutzeravatar
NLORD
Senior
Beiträge: 2013
Registriert: Fr 3. Okt 2003, 20:28
Kontaktdaten:

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von NLORD »

Komisch, ich hatte mich mit diesem Thema auch schon beschäftigt, zwecks Gewindefahrwerk nächstes Jahr. Bei uns scheint es dem Tüv(Jeder) und den Polizisten(auch alle) egal zu sein.
Alle bekommen das eingetragen, der Polizei interessierts nur, ob es auch eingetragen ist.
Bei uns hier ist jedes 2. Auto tiefer gelegt, egal ob Jugend oder Rentner!
Benutzeravatar
pacman

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von pacman »

An Beginner:
Des mit dem TÜV in Hassloch kannst du mittlerweile auch vergessen, ich war letzte woche dort und hab nachgefragt, er meinte zu mir ich könnte den Tigra nur um 30 Tieferlegen, standart habe ich 53 cm und alles was drunter liegt würde er nicht eintragen, Zitat vom Prüfer " Ich habe keine Lust mich wegen euch in den Knast zu setzen nur weil ihr hier eintragungen wollt die TÜV Technisch net in ordnung sind, ich brauche meinen job noch länger"
Schluss aus!
Antworten