AstraCarawahn hat geschrieben:Hi,
sind genauso unzulässig wie selber bauen....das sind auch nur die normalen Angel Eyes Scheinwerfer mit dem nachträglich eingebauten Brennern....die Scheinwerfer sind wieder nicht für Xenon zugelassen.
Björn
Habe den Verkäufer geschrieben wegen Zulässig oder so ... Er Schrieb u.a. :"Hallo,
unsere SW haben ein E prüfzeichen und das Xenon Kit auch."
Und " Hallo,
die Scheiwnerfer haben das E Prüfzeichen UND die Xennonkits das E13 Zeichen
mit TÜV zertifikat!"
Womit wir wieder beim Thema wären E Prüfzeichen, ist das sowas wie eine ABE oder nicht ... Ich blick mit den ganzen E Zeichennicht mehr durch ...
Auf der HP vom
http://www.Day-lights.de steht
Alle Kits haben mittlerweile in der 2005er Produktreihe das begehrte E Prüfzeichen ( E13 ), dies ist in der Kartonage, sowohl aber auch auf den Vorschaltgeräten eingeprägt und somit für den EG bzw. EU weiten Betrieb zugelassen.
"Rechtlicher Hinweis :
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen. "
Also ist das jetzt was oder nicht ?!