Theux hat geschrieben:Klar, wenn du den ganzen Scheinwerfer vom Bora einbaust, dann schaut das wieder anders aus. Der Scheinwerfer ansich ist ja dann Xenon-geeignet.
Aber sowas, wo sich Leute in den Serienscheinwerfer vom Corsa die Brenner einbauen - das ist und bleibt illegal. Auch wenn es die Angel-Eyes sind.
Es liegt net an denscheinwerfern,sondern an dem ganzen rest.
Wenn man es so sieht ist jeder scheinwerfer mit einer klaren scheibe geeignet,natürlich muss man dann xenon linsen und nicht die normalen brenner einbauen (wegen der streuung).
Das problem ist,dass man die scheibenwaschanlage und die automatische LWR einbaut.
und wo ist da dass problem? die gibts doch z.b. hella zum nachrüsten, müssen dann nur noch vernünftig eingebaut werden und fertig!
Corsa A hat geschrieben:Wenn man es so sieht ist jeder scheinwerfer mit einer klaren scheibe geeignet.
Geeignet vielleicht, ok, aber zulässig ist es nicht!
So sieht das aus.
Um nochmal zusammenzufassen:
Man braucht einen Scheinwerfer, der für Xenon zugelassen ist. Das sind in der Regel die Scheinwerfer, die auch mit Xenon verkauft werden. Wenn man dann auch noch eine Reinigungsanlege für die Scheinwerfer und die entsprechenden Sensoren für die Höhenregulierung einbaut, dann sollte einer TÜV-Abnahme nichts im Wege stehen. Aber nur dann!
es wär net der erste b corsa der xenon in klarglasscheinwerfern tüv hat.
Die reinen brenner sind net erlaubt,denn dazu braucht man nen passenden reflektor wegen der streuung,aber wenn man nen xenon brenner mit linse nimmt,dann muss die scheibe nur klar sein,denn da ist die streuung in der linse,da ist der reflektor egal.
jo ich ken nauch einen der Xenon im B hatte noch dazu eingetragen nur der wollte net drauf hören das es trotzdem illegal ist ergo waren bei der nächsten kontrolle ein paar punkte und ne dicke strafe
du musst einfach begreifen das man manchen Tüver sogar regelrecht verarschen kann mit bestimmten sachen aber die Polizei füllt dir ne Mängelkarte aus nur weil ihnen deine felgen net gefallen, auch eintragungen können angezweifelt werden !
Stimmt,angezweifelt,aber ein POLIZIST selbst darf garnix streichen oder sonst was.
Muss immer ein gutachter oder ein tüvmensch entscheiden.
Wenn man ein lichtgutachten hat und alles schwarz auf weiss belegen kann sieht es aber etwas anders aus.
(mit schwarz auf weiss mein ich nicht die einragung,sondern das lichttechnische gutachten,wenn da die streuung,die verstellung,der winkel usw passt,dann hat man es bestanden und die scheinwerfer können im strassenverkehr gefahren werden)
Ich hab das alles mit rückleuchten hinter mir,wurde ein test gemacht und fertig.
jo aber sobald er es anzweifelt darft du nochmals zum Tüv und das kostet nunmal ... und wenns öffter vorkommt kostet es halt öfter, er darf dir sogar das Fahrzeug stillegen wenn er möchte nur so zur info !
Zum glück hab ich mich mit diesem thema schon befasst.
Ein polizist darf ohne grund und ohne beweisse garnix.
Wenn er verlangt zu einem tüc zu fahren,dann kostet es nur was,wenn der tüv den polizisten recht gibt,ansonsten net.
Das mit stilllegen darf er nur,wenn der versicherungschutz nicht vorhanden oder abgelaufen ist,der tüv nicht vorhanden oder abgelaufen,das gleiche mit der au.
Oder,du keinen schein dabei hast,oder dasauto als vielleicht gestohlen gemeltet worden ist.
Corsa A hat geschrieben:Das mit stilllegen darf er nur,wenn der versicherungschutz nicht vorhanden oder abgelaufen ist
Ja und? Dann würd ich als Polizist doch mal behaupten, daß das Licht nicht zugelassen ist, somit die Betriebserlaubnis erloschen ist und Du dadurch auch keinen Versicherungsschutz mehr hast!