Tüv und Beleuchtung
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Re: Tüv und Beleuchtung
^^ also ich würd sagen das geht jetzt irgendwo ins lächerliche. Flammenwerfer, wer soll dir denn so ein scheiß eintragen. Abgesehen davon, wer sowas macht hat sie sowieso nicht mehr alle.. ist doch scheiß egal ich streite mcih nicht mit dir. Du hast recht.... ok
Re: Tüv und Beleuchtung
@ FTBerlin:
man bekommt vieles eingetragen sogar als einzelabnahmen was man sich garnicht vorstellen kann, wenn die sachen dann ordnungsgemäß verbaut sind sind solche kleingeschichten kein problem das LEGAL eingetragen zu bekommen, wie es mit einer fußraumbeleuchtung aussieht weiss ich nicht, da kann ich nur das wiederholen was Jan sagt, weil ich ja mittlerweilen immer öffter beim tüver nachfrage, es hiess das es ERLAUBT sei den Fussraum auszuleuchten solange die Röhren oder LED´s je nachdem NICHT von den mitfahrenden Personen sichtbar ist damit man nicht geblendet werden kann und das ganze ebensowenig nach aussen strahlt, der lichtschein selbst darf nur im auto zu sehen sein und nicht von aussen, desweiteren wäre es besser wenn das ganze auf dem Türkontakt geklemmt ist.
Und kommt mir jetzt nur keiner damit das dann ne UBB genauso legal wäre NEIN ist es nicht weil wenn es regnet spiegeln sich die Röhren immerhin deutlich auf der Fahrbahn schon allein dürfte das eh nicht wärend der fahrt an sein...
mehr kann ich dazu nicht sagen ob nun 100% so ist oder net keine ahnung aber ich frag halt immermal sowas nach
PS: ich will mal sehen wer dir nen Flammenwerfer einträgt
ausser einem totlachen wirste vom Tüver nichts sehen 
und nun hört ma auf zu streiten das wird shcon wieder
man bekommt vieles eingetragen sogar als einzelabnahmen was man sich garnicht vorstellen kann, wenn die sachen dann ordnungsgemäß verbaut sind sind solche kleingeschichten kein problem das LEGAL eingetragen zu bekommen, wie es mit einer fußraumbeleuchtung aussieht weiss ich nicht, da kann ich nur das wiederholen was Jan sagt, weil ich ja mittlerweilen immer öffter beim tüver nachfrage, es hiess das es ERLAUBT sei den Fussraum auszuleuchten solange die Röhren oder LED´s je nachdem NICHT von den mitfahrenden Personen sichtbar ist damit man nicht geblendet werden kann und das ganze ebensowenig nach aussen strahlt, der lichtschein selbst darf nur im auto zu sehen sein und nicht von aussen, desweiteren wäre es besser wenn das ganze auf dem Türkontakt geklemmt ist.
Und kommt mir jetzt nur keiner damit das dann ne UBB genauso legal wäre NEIN ist es nicht weil wenn es regnet spiegeln sich die Röhren immerhin deutlich auf der Fahrbahn schon allein dürfte das eh nicht wärend der fahrt an sein...
mehr kann ich dazu nicht sagen ob nun 100% so ist oder net keine ahnung aber ich frag halt immermal sowas nach

PS: ich will mal sehen wer dir nen Flammenwerfer einträgt


und nun hört ma auf zu streiten das wird shcon wieder

Re: Tüv und Beleuchtung
das mit dem flammenwerfer war eh eine sarkasitische anmerkung...... aber naja....... 
Re: Tüv und Beleuchtung
weiss ich doch 

Re: Tüv und Beleuchtung
aber nicht in süd-afrika :P
Re: Tüv und Beleuchtung
Genug Offtopic hier jetzt... kommt wieder zum Thema
Da ihr euch nicht einigen könnt
Ich hab mich beim Tüv kundig gemacht, die mir folgendes geantwortet haben:
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Das bedeutet, alle zusätzlichen Leuchten, so weit sie nicht in der StVZO genannt sind bzw. nicht die vorgesehene Farbe haben, sind unzulässig.
(z.B.:Rote Kennzeichenleuchten, blaue Begrenzungsleuchten, Unterbodenleuchten, beleuchtete Scheibenwaschdüsen, etc.) Das bezieht sich auch auf Innenleuchten mit Außenwirkung (von außen sowohl die Leuchte als auch die Wirkung sichtbar).
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Das bedeutet, alle zusätzlichen Leuchten, so weit sie nicht in der StVZO genannt sind bzw. nicht die vorgesehene Farbe haben, sind unzulässig.
(z.B.:Rote Kennzeichenleuchten, blaue Begrenzungsleuchten, Unterbodenleuchten, beleuchtete Scheibenwaschdüsen, etc.) Das bezieht sich auch auf Innenleuchten mit Außenwirkung (von außen sowohl die Leuchte als auch die Wirkung sichtbar).
Re: Tüv und Beleuchtung
die innenraumröhren wirken aber nach außen....... da die leuchtstoffröhren eine wesentlich höhere leuchtintensität haben als reguläre innenraumbirnen