Sitze eintragungpflichtig???
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Sitze eintragungpflichtig???
Hallo!
Habe meine alten Corsa B Sitze ausgebaut unr mir über Ebay neue besorgt. Die alten waren diese "grauen Sitzkissen" die ihr bestimmt alle kennt. Nun habe ich normlae Opel Halbschalensitze. Meine Frage, müssen diese eingetragen werde`n?
Habe meine alten Corsa B Sitze ausgebaut unr mir über Ebay neue besorgt. Die alten waren diese "grauen Sitzkissen" die ihr bestimmt alle kennt. Nun habe ich normlae Opel Halbschalensitze. Meine Frage, müssen diese eingetragen werde`n?
Re: Sitze eintragungpflichtig???
wenn diese nicht serienmäßig in deinem auto verbaut wurden musst du diese eintragen lassen
Re: Sitze eintragungpflichtig???
Du musst , wenn es keine Vollschalen sind, die Sitze nicht eintragen lassen, solange du die Gurte ganz normal angebracht hast und dein Gurtstraffer, sofern vorhanden, weiter Funktionstüchtig bleibt und diese Klappbar sind ( beim 3 Türer )
Re: Sitze eintragungpflichtig???
heißt das nun wenn ich mir von (überleg) meinetwegen Recaro oder halbschalensitze kaufe und der normale Gurt noch super damit funktioniert, dann muss ich die net eintragen lassen ?!Tuning World hat geschrieben:Du musst , wenn es keine Vollschalen sind, die Sitze nicht eintragen lassen, solange du die Gurte ganz normal angebracht hast und dein Gurtstraffer, sofern vorhanden, weiter Funktionstüchtig bleibt und diese Klappbar sind ( beim 3 Türer )
ausser man hat dann wieder so wie ich den drecks Seitenairbag :evil:
Re: Sitze eintragungpflichtig???
Genau so schauts aus....
Seitenairbag darfst du rausmachen...
Seitenairbag darfst du rausmachen...
Re: Sitze eintragungpflichtig???
ich bezweifel dass andere sitze jegliche zulassung haben. wenn diese nicht geprüft wurden dürfen diese auch nicht in ein pkw verbaut werden.
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......
Re: Sitze eintragungpflichtig???
der sitz ist grundsätzlich nicht eintragungspflichtig sofern er die kiterien:FTBerlin hat geschrieben:ich bezweifel dass andere sitze jegliche zulassung haben. wenn diese nicht geprüft wurden dürfen diese auch nicht in ein pkw verbaut werden.
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......
1. klappbar bei mehr als 2 sitzplätzen
2. mehr als 5° (?!) neigungsverstellbar ist
das einzigste was geprüft sein muss ist die aufnahme der sitze, sprich konsolen für tigra/corsa oder adapterwinkel für corsa/tigra konsolen
Re: Sitze eintragungpflichtig???
genau.... und damit kannst du schonmal mit fast jedem sitz zum tüv weil die meisten ja auch andere konsolen benötigenSimon85 hat geschrieben:der sitz ist grundsätzlich nicht eintragungspflichtig sofern er die kiterien:FTBerlin hat geschrieben:ich bezweifel dass andere sitze jegliche zulassung haben. wenn diese nicht geprüft wurden dürfen diese auch nicht in ein pkw verbaut werden.
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......
1. klappbar bei mehr als 2 sitzplätzen
2. mehr als 5° (?!) neigungsverstellbar ist
das einzigste was geprüft sein muss ist die aufnahme der sitze, sprich konsolen für tigra/corsa oder adapterwinkel für corsa/tigra konsolen
Re: Sitze eintragungpflichtig???
hmm also Seitenairbag könnte ich also rausschmeissen müsste ich aber austragen lassen richtig ?!
da ich eh als 2 Sitzer eingetragen habe würde das mitm klappbar eh wegfallen ABER ich habs trotzdem lieber klappbar wenn man mal was schrauben muss ist das recht vom Vorteil.
Und man müsste quasi nur die Sitzkonsole vom Tüv abnehmen lassen sehe ich das richtig ?
da ich eh als 2 Sitzer eingetragen habe würde das mitm klappbar eh wegfallen ABER ich habs trotzdem lieber klappbar wenn man mal was schrauben muss ist das recht vom Vorteil.
Und man müsste quasi nur die Sitzkonsole vom Tüv abnehmen lassen sehe ich das richtig ?