Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

Fragen, Probleme, Berichte und Tipps

Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers

Benutzeravatar
ice tiger
Senior
Beiträge: 5766
Registriert: Mo 3. Nov 2003, 18:13
Kontaktdaten:

Re: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

Beitrag von ice tiger »

@capu
jo... super...
und eigene meinungen und rechtliche richtigkeit gehn halt schon mal auseinander... so is das nun mal im leben...
Toller Kommentar! :roll:

@twobeers

Hmm...Ist ja richtig, aber so mein ich das nich...
Wenn ich ein Auto umbaue und zum Tüv oder Dekra gehe und alles abnehmen und eintragen lasse und die dann frage:"Ist mein Auto jetzt so zulässig für die Straße mit allen An- und Umbauten?" Und die sagen mir: "Ja ist es!" und dann werde ich angehalten, der nette Polizeibeamte zweifelt irgendwas an und schleppt mich zum nächsten Tüv oder zur nächsten Dekra und die sagen da, das und das geht so nicht, was aber wiederum von vorigem Tüv eingetragen und somit erlaubt wurde.... wo bitteschön liegt da mein Verantwortungsbereich??? :shock: Wohlgemerkt, ich rede hier von eintragbaren Sachen, nicht von UBB, schwarzen Heckleuchten etc...
Dafür kann man mich reinrechtlich doch nicht belangen, weil auf alle Fälle keiner von mir verlangen kann sämtliche Richtlinien und Vorschriften auswendig und auf mein Fahrzeug anwenden zu können! :wink:

Und @ FT

Ich rede von den Eintragungen! Klar können wieder andere Mängel vorhanden sein, wenn ich irgendwann mal wieder anghalten werde... aber es geht mir um die Anzweiflung von Eintragungen!! Wenn es wegen solcher Sachen schonmal ne Mängelkarte gab und dieser dann auch nachweislich behoben wurde und auch sonstnix angezweifelt wurde, muss sich das doch belegen lassen können, dass man bei einer nächsten Kontrolle nicht mehr belangt werden kann, weil das Fahrzeug eben schonmal polizeilich vom Tüv untersucht worden ist! Ich meine natürlich kann ich wieder 20 Teile in der Zeit dranbauen, aber was zum Zeitpunkt der polizeilichen Untersuchung am Auto eingetragen war und was nicht, ließe sich ja durch ne amtlich beglaubigte Kopie des Fahrzeugschein's- oder -Briefes oder sonstwas mit Datum o.ä. nachweisen, oder?

mfg
Benutzeravatar
NEA-RH100

Re: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

Beitrag von NEA-RH100 »

Hatten die Polizisten ihre Dienstmützen auf ???
Weil sonnst dürfen sie nähmlich gar nix machen. Da kannst sie sogar duzen :)
gruß Heiko
Benutzeravatar
yakoli

Re: Was darf die Polizei nun eigentlich bei ner Kontrolle alles?

Beitrag von yakoli »

wow der beitrag bringt uns weiter. solche sprüche gibs beim Bund auch, und wenn du frech wirst, dann holt der Grüne siene mütze, setzt sie auf und läßt dich dein ganzes auto zerlegen.

Super ergebnis...
Antworten